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Bodengutachten 05 Okt 2020 15:04 #68990

  • HerrLehmann
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Hallo,
was bedeutet das für den Tragwerksplaner ?
Muss ich an die WU-Richtlinie ran oder muss der Planer aktiv werden ?

Auszug aus Bodengutachten

Für den Schutz der Sohlplatte gegen Bodenfeuchte bzw drückendes Wasser
ist die DIN 18533-1:2017-OT zu beachten. Ohne Dränung ist demnach ein
Bemessungswasserstand von OK Terrain anzusetzen.

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Bodengutachten 05 Okt 2020 17:59 #68996

Das heißt für mich, dass du die Kellerwände auf Wasserdruck nachweisen musst und entsprechend der mit dem Bauherren vereinbarten Anforderungen (Beanspruchungsklasse 1 gegeben wegen "drückendem Wasser"; Nutzungsklasse A oder B) die Abdichtung festlegen/dimensionieren musst.

Zudem ggfls. Auftrieb nachweisen da hier eine "Badewanne" gebaut wird in der deine Keller aufschwimmen könnte

Grüße und schönen Abend

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Bodengutachten 05 Okt 2020 18:29 #68998

Hallo Herr Lehmann
Wenn das so stehen bleibt, muss die Bodenplatte auf Wasserdruck bis GOK bemessen werden und ein Auftriebsnachweis geführt werden. Das kann sehr teuer für den BH werden.
Grundsätzlich würde ich mal die Bodenplatte vordimensionieren und, wenn es wirklich viel aufwendiger wird, das ganze mit Bauherrn und Architekten besprechen
Hierzu sollte der Bodengutachter peinlich befragt werden, weil das bei genauerer Betrachtung meist dann doch nicht nötig ist.
Welchen kf-Wert hat der Bodengutachter denn angegeben?
Außerdem sollten Sie den Architekten darauf hinweisen, dass er den Sockelschutz dementsprechend planen muss.
Folgende Benutzer bedankten sich: jukia

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Bodengutachten 05 Okt 2020 18:52 #69000

HerrLehmann schrieb: Hallo,
was bedeutet das für den Tragwerksplaner ?
Muss ich an die WU-Richtlinie ran oder muss der Planer aktiv werden ?

Auszug aus Bodengutachten

Für den Schutz der Sohlplatte gegen Bodenfeuchte bzw drückendes Wasser
ist die DIN 18533-1:2017-OT zu beachten. Ohne Dränung ist demnach ein
Bemessungswasserstand von OK Terrain anzusetzen.


Meiner Meinung nach muss zunächst der Objektplaner aktiv werden, da es dessen Aufgabe ist, das Abdichtungskonzept festzulegen. Das ist definitiv keine Leistung des TWP und schon gar keine Grundleistung. Der TWP wird IMHO erst dann aktiv, wenn der OP eine Weiße Wanne als Abdichtung vorsieht.
Mal vom Auftriebsnachweis abgesehen. Allerdings verstehe ich den Ausgangspost so, dass es sich um ein nichtunterkellertes Bauwerk handelt, dann kommt zumindest im Endzustand beim Auftriebsnachweis auch nichts 'rum, wird ja keine 3,00 m dicke Platte sein...
Liegt übrigens wohl an der neuen Abdichtungsnorm, die nur noch in ganz wenigen Fälle nicht drückende Wasser zulässt, wenn man sie korrekt anwendet, was insbesondere bei nicht unterkellerten Gebäuden mit Terassen bis ans Haus ran und Bodentiefen Fenstern schnell zu Problemen führt.
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Bodengutachten 05 Okt 2020 19:03 #69001

Klar, der Objektplaner legt das Abdichtungskonzept fest.
Und wann hast du zuletzt ein Untergeschoss mit Schwarzabdichtung im drückenden Wasser geplant?
Aber es stimmt schon: die Entscheidung trifft nicht der TWP, auch wenn er weiß, wie sie ausfällt.
Und zur Sockelabdichtung gehören auch Fenster und Türen.

Wenn das Haus wirklich nicht unterkellert ist, entfällt natürlich die Auftriebsproblematik. Aber das kann ich aus der Frage nicht erkennen.
Folgende Benutzer bedankten sich: jukia

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Bodengutachten 05 Okt 2020 19:07 #69002

Nun, im Bodengutachten, das im Ausgangspost zitiert wird, steht, dass die Sohlplatte gegen drückende Wasser abzudichten sei, wenn keine Drainage vorgesehen wird. Wenn ei Keller vorgesehen wäre, hätte der Bodengutachter doch sicherlich auch die Wände erwähnt, da der Bemessungswasserstand ja auf Höhe GOK ist. Daher IMHO kein Keller geplant.

Ergänzung:

diego schrieb: Und wann hast du zuletzt ein Untergeschoss mit Schwarzabdichtung im drückenden Wasser geplant?


Ich? Noch nie, aber auch noch keine Weiße Wanne, bin vornehmlich im Ingenieurbau (Brückenbau) unterwegs, da gibt es sowas nicht.?

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Letzte Änderung: von saibot2107.

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