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Frage zu anrechenbaren Kosten HOAI Paragraph 52 04 Okt 2020 16:16 #68964

  • IB Herzogenaurach
  • IB Herzogenaurachs Avatar Autor
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  • Beiträge: 414
Ich habe vom Architekten eine Baubeschreibung bekommen.

Gesamkosten inkl. MWSt. 2.000.000,00 Euro also 300er und 400er Kosten.
was sind die anrechenbaren Kosten für ein Angebot für die Tragwerksplanung gemäß Paragraph 52 Abs.1?

Sind die anrechenbaren Kosten die Gesamtkosten mal einen Faktor? wenn ja welcher Faktor?

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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Frage zu anrechenbaren Kosten HOAI Paragraph 52 04 Okt 2020 18:19 #68965

Anteil KG 300: ca. 75% geschätzt
Anteil KG 400: ca. 25% geschätzt

Dann die Kosten auf Netto runterrechnen, dann
die KG 300 zu 55% und die KG 400 zu 10% ansetzen ergibt die anrechenbaren Kosten
wenn ich mich richtig erinnere für den normalen Hochbau.

Kann sos ein, muß aber nicht ....

Tiefgaragen (= Ingenieurbauwerk) bzw. Industriebauten oder Parkdecks
ist wieder etwas anderst.

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Frage zu anrechenbaren Kosten HOAI Paragraph 52 04 Okt 2020 19:14 #68970

statiker99 schrieb: Anteil KG 300: ca. 75% geschätzt
Anteil KG 400: ca. 25% geschätzt

Dann die Kosten auf Netto runterrechnen, dann
die KG 300 zu 55% und die KG 400 zu 10% ansetzen ergibt die anrechenbaren Kosten
wenn ich mich richtig erinnere für den normalen Hochbau.

Kann sos ein, muß aber nicht ....

Tiefgaragen (= Ingenieurbauwerk) bzw. Industriebauten oder Parkdecks
ist wieder etwas anderst.


Den Ansatz möchte ich gerne bestätigen

Einmal eine einfache exceltabelle angesetzt und fertig
Ansonsten gibt es auch einige online Rechner dafür

Grüße und schönen Abend

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Frage zu anrechenbaren Kosten HOAI Paragraph 52 04 Okt 2020 19:19 #68971

  • TWB
  • TWBs Avatar
Hallo.

Im Folgenden mal die Kostenermittlung in Anlehnung an den BKI

Schritt 1
Gebäudetyp feststellen

Schritt 2
Von-Bis Werte für BRI und BGF raussuchen
also BRI = EUR/m3, BGF = EUR/m²
Das muss man einfach abschätzen.

Schritt 3
Kostenkennwerte für die Kostengruppen der 1. und 2. Ebene DIN 276 raussuchen
grob wie schon von stiker99 geschrieben 75% und 25%, kann man aber präzisieren

Schritt 4
Aufteilung BRI und BGF nach den Faktoren aus Schritt 3

Schritt 5
BGF [m2] und BRI [m3] für die Einzelgeschosse ermitteln.
Für jedes Geschoss einzeln am besten. Dann auch gleich die Kosten, also Werte aus Schritt 3 x ermittelte Werte aus Schritt 5 errechnen.

Schritt 6
Werte der Geschosse aus Schritt 5 aufsummieren

Schritt 7
Gesamtkosten für KG 300 und KG 400 aus der Aufsummierung herausschrieben.
Dann kann man wählen welcher Wert eher fürs Angebot sinnvoll erscheint. Ggf. auch Mittelwert bilden.

Schritt 8
Angebot nach HOAI
8.1) Honorarzone festlegen
8.2) ermittelte Baukosten für KG 300 und 400 ansetzen und
daraus die anrechenbaren Kosten ermitteln.
8.2) Honorarsatz festlegen (Mindest, Mittel, Höchstsatz)
8.3) Leistungsumfang in % der einzelnen Leistungsphasen festlegen.
Hier aber nur für die LP für die man auch beauftragt werden will.

Laut dem Urteil des EuGh kann man ja nun mittlerweile die Mindest- und Höchtsätze unter bzw. überbieten. Das macht man am besten in dem man erstmal die Kosten nach 8.2 ermittelt und
die Summe daraus dann mit nem Faktor verringert oder erhöht.

In wie weit das Ganze jetzt aber schon hieb- und stichfest ist vermag ich nicht zu sagen.
Erkundigen Sie sich erstmal genau.

Auch sollten Sie mit dme Unterbieten der Mindestsätze vorsichtig sein weil sie damit praktisch am eigenen Ast sägen. Erstmal Aufträge zu kriegen ist ja ganz toll, aber beim nächsten Mal wollen die Kunden vielleicht noch weniger bezahlen. Und irgendwo lässt ja dann sicher auch die Qualität nach wenn man nichts mehr an der Arbeit verdient.

In de Sinne, ich hoffe es ist halberwege verständlich was ich geschrieben hab.


Viele Grüße - Thomas Behr

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Frage zu anrechenbaren Kosten HOAI Paragraph 52 05 Okt 2020 06:03 #68976

TWB schrieb: Auch sollten Sie mit dme Unterbieten der Mindestsätze vorsichtig sein weil sie damit praktisch am eigenen Ast sägen. Erstmal Aufträge zu kriegen ist ja ganz toll, aber beim nächsten Mal wollen die Kunden vielleicht noch weniger bezahlen. Und irgendwo lässt ja dann sicher auch die Qualität nach wenn man nichts mehr an der Arbeit verdient.


Das ist schön und richtig. Allerdings gibt es ohne Aufträge garantiert kein nächstes Mal, weil man schon vorher weg ist.

Zu den guten Aufträgen und Auftrggebern inkl. zugehöriger Architekten muss man sich hinarbeiten, man muss sich diese Kunden verdienen. Manche schaffen es nie und prökeln ewig im kleinen EFH-Bereich von Bauträgern rum. Aber der Weg zu besseren Kunden führt oft darüber. Wer sich nie selbstständig gemachte hatte und gleich als Angestellter mit besseren Kunden gestartet ist, sieht das nicht weil er es nicht kennt. Da lässt sich leicht reden.

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Frage zu anrechenbaren Kosten HOAI Paragraph 52 05 Okt 2020 06:35 #68977

  • TWB
  • TWBs Avatar
Guten Morgen DeO.

Sie haben ja grundsätzlich recht.
Was ich meine ist das man sich nicht unter Wert verkaufen sollte.

Da smacht einem auf Dauer das eigene Geschäftsfeld kaputt und natürlich auch den den anderen Berufskolegen.

Man muss ja ein gesundes Maß zur Preisbildung finden. Es bringt doch nichts wenn man auf Teufel komm raus Angebote zu Dumpingpreisen annimmt und dann zum Schluss folgende Probleme kriegt:

1.) Man wird wenn man Pech hat der vielen Aufträge gar nicht mehr Herr.
2.) Man wird unzufrieden wegen dem ganzen Stress den man sich macht.
3.) Als direkte Folge lässt die Qualität nach.
4.) Es schleichen sich langsam immer mehr Fehler ein.
5.) Dem Bauherren ist die Beauftragungssumme in Bezug auf die Fehler egal, es kommt ggf. zu
ersten Haftungsfragen.
6.) Noch bevor es richtig los geht ruiniert man sich den guten Ruf.

Nein, es muss schon auskömmlich sein. Man zahlt genug für Versicherungen und andere Institutionen deren Daseinsberechtigung einem zuweilen sehr fraglich erscheint.
Und wenns um Leistungsumfang und schlimmstenfalls Fehler geht spielt der Angebotspreis auf einmal keine Rolle mehr.

Ein Beispiel:

MFH in unserer Landeshauptstadt
Rohbaupreis: ca. 450.000,-EUR

Statiker 1: Angebot mit zwei Augen zudrücken LP4+LP5 bei 6.000,-EUR
Statiker 2: keine Ahnung wie er das macht ...LP4+LP5 bei 1.600,-EUR

Das Statiker 1 da schon einen sehr guten Preis macht, da brauchen wir wohl nicht diskutieren.
Aber was Statiker 2 macht ist meines Erachtens nach absolutes Dumping. Und selbst wenn das ein Einsteiger ist, für sowas hab ich kein Verständnis. Es sind übrigens meist gar keine Einsteiger, sondern irgendwelche Altstatiker die sich was zur Rente dazuverdienen müssen weil sie vermutlich mit den Kosten für ihre private Krankenversicherung nicht mehr klarkommen.

Aber das ist jetzt alles schon wieder sehr weit vom eigentlichen Thema weg.

Viele Grüße - Thomas

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