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Nachweis mit WLL - Working Load Limit 28 Sep 2020 14:52 #68908

Hallo Kollegen,
ich soll für eine Abhängung an einen Kran die ganzen Anschlagmittel, Rundschlingen, etc. nachweisen.
Für diese Komponenenten gibt es Datenblätter bei denen die zulässigen Lasten angegeben sind und zwar als WLL = Working Load Limit. Dabei ist der Sicherheitsfaktor 4:1.
Bedeutet Mindestbruchlast = 4-fach WLL

Meine Seilkräfte sind alle berechnet, jetzt kommen die Nachweise.
Die Frage ist nun wie ich auf der Lastseite rangehen muss. Muss ich mit Bemessungslasten rechnen?
Darf ich charakteristische Lasten nehmen, da auf der Materialseite ja schon ein Sicherheitsfaktor von 4 vorhanden ist.
Muss ich ggf. sogar noch ein Schwingfaktor berücksichtigen.

Ich will hier normentechnisch sauber sein.
Läuft das ganze überhaupt noch nach EC3 oder gelten andere Normen?
Vielleicht hat einer von Euch Erfahrungen mit so etwas.

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Letzte Änderung: von mika.

Nachweis mit WLL - Working Load Limit 28 Sep 2020 19:51 #68914

Hier gilt m.E. nach der VDI-Richtline VDI/BV-BS 6205 die Maschinenrichtline 2006/42/EC. Es handelt sich um einen zulässigen Wert und der Nachweise sieht so aus:

E <= Rzul

Einen Schwingbeiwert auf der Einwirkungsseite sollte man berücksichtigen.

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Nachweis mit WLL - Working Load Limit 29 Sep 2020 07:39 #68922

Hallo Megapond, danke schonmal!
die Maschienenrichtlinie habe ich, die VDI Richtlinie nicht.
Haben Sie die?

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Nachweis mit WLL - Working Load Limit 29 Sep 2020 13:46 #68944

Hallo mika,
die Vorschrift bezieht sich auf Transportanker im Beton und wird Ihnen nichts nützen.

Für Krane gilt die DIN EN 13001.
Die Bemessung erfolgt hier wie im EC3 nach Grenzzuständen.
Vom Prinzip unterscheiden sich die Normen nicht, nur die Definition der Grenzzustände unterscheidet sich.
Der EC3 ist somit auf die Aufgabe nicht anwendbar.

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