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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 12:46 #68941

keule schrieb: Naja Prinzipiell sind ja die Lasten dynamisch.

Jedoch sind die Lastspiele sehr klein-klein.
Aufzug der Nutzungskategorie 1 bzw. 2 (2 Haltestellen) werden mit maximal 125 Fahrten pro Tag festgehalten.

Daher kenne ich es so das ich hierfür kein Ermüdungsnachweis für den Stahl rechne.


125 Fahrten pro Tag = 125 Lastwechsel pro Tag*) x 365 Tage pro Jahr x 50 Jahre Lebensdauer = 2,28*10^6 Lastwechsel während der gesamten Lebensdauer des Bauteils.

Soweit ich weiß, werden die Spannungsschwingbreiten in der Norm auf 2*10^6 Lastwechsel normiert. Da könnte also schon was rauskommen, natürlich in Abhängigkeit von der Schwingbreite...

*)Sofern es sich um einen Einfeldträger handelt, ansonsten eventuell auch mehr...

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 13:09 #68942

Ich habe die Nutzungskategorie beim Architekt angefragt.
Bei Nutzungskategorie 1 wären es nur 50 Fahrten am Tag.

50 Fahrten pro Tag = 50 Lastwechsel pro Tag*) x 365 Tage pro Jahr x 50 Jahre Lebensdauer = 9,1*10^5 Lastwechsel während der gesamten Lebensdauer des Bauteils.

:dry:

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 13:18 #68943

Gemäß DIN 4707-Blatt 2 Kategorie 2 wären es sogar nur 30 Fahrten.

Die Frage dabei, bleibt aber immernoch ob bei 30 oder 125 Fahrten am Tag ob die H-Last mittels Reibung nachweisen darf. Der Ansatz aus der DIN EN 1337-1 finde ich ganz gut.

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 18:31 #68945

Wenn die Dynamik nicht so eine Rolle spielt, würde ich mir dann eher überlegen, ob ich die Querlasten nicht doch über die Dübel wegbekomme.
Im EC3 steht auch, welche Verbindungsmittel bei dynamischer Belastung infolge Schub zu verwenden sind und da steht nichts von Reibung, sondern nur was von stiftförmigen Verbindungsmittel, wie beispielsweise Schrauben.
Es ist eine Ermessensfrage und eine Frage, welcher Konstruktion vertraut man mehr.
Dass die Dübel für dynamische Belastung nicht zugelassen sind, bedeutet doch nur, dass sie dahingehend nicht geprüft wurden und dahingehend keine DIBT-Zulassung haben. Es kann durchaus sein, dass gleichartige Dübel mit dem gleichartigen Material und der gleichartigen Konstruktion für dynamische Belastung zugelassen sind.
Oder.
Nehmen wir mal an, es wären nur zwei Lalaschrauben da zur Montagesicherung. Würde man da in diesem Fall darauf vertrauen, dass der Mörtel unter der Platte nicht doch irgendenwann zermürbt.
Ich würde die Dübel einfach mal auf Querlast nachweisen und mir die Sicherheiten anschauen.
Und wenn das alles nix nützt, muss man sich halt für eine Neukonstruktion entscheiden und sich nicht dafür, man muss es allen recht machen.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, cebudom

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