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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 28 Sep 2020 14:19 #68906

Hallo Kollegen,

spricht was dagegen eine fertige Stahlstütze, an dieser nachträglich ein Aufzug befestigt wird, den Stützenfuß für dynamische H-Last auf Reibung nachzuweisen?.

Die Stahlstützen sind im Bestand und durch eine konstruktive Dübelverbindung gehalten. Hier soll jetzt mehre Querriegel ran, zur Halterung der Halfen-Schiene für den Aufzug. Ich würde die Fußplatte gern nach DIN EN 1993-1-8 Gleitverbindung nachweisen. Die konstruktiven Dübel sind nicht für dynamische Belastung zugelassen.

Gruß
Keule

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 07:58 #68924

keule schrieb: Hallo Kollegen,

spricht was dagegen eine fertige Stahlstütze, an dieser nachträglich ein Aufzug befestigt wird, den Stützenfuß für dynamische H-Last auf Reibung nachzuweisen?.

Die Stahlstützen sind im Bestand und durch eine konstruktive Dübelverbindung gehalten. Hier soll jetzt mehre Querriegel ran, zur Halterung der Halfen-Schiene für den Aufzug. Ich würde die Fußplatte gern nach DIN EN 1993-1-8 Gleitverbindung nachweisen. Die konstruktiven Dübel sind nicht für dynamische Belastung zugelassen.

Gruß
Keule


Hallo,

DIN EN 1993-1-8 macht, soweit ich weiß, keine Angabe zur Zulässigkeit von dynamischen Lasten bei gleitfesten Verbindungen.

In DIN 1337-1 (Lager im Bauwesen, Teil 1: Allgemeine Regelungen), Abs. 5.2 wird allerdings die Übertragung von Horizontalkräften über Reibung bei "dynamischer Beanspruchung mit großen Lastschwankungen, wie z. B. bei Eisenbahnbrücken und bei Erdbeben" ausgeschlossen. Hintergrund ist wohl, dass durch die dynamische Beanspruchung Situationen auftreten können, in denen eine anpressende Last nicht gewährleistet werden kann.

Müsste man jetzt also ingenieurmäßig beurteilen, ob im konkreten Fall der Ansatz der Reibung zulässig ist oder nicht.

Hinsichtlich der Nachweisform würde ich aber in jedem Fall DIN EN 1337-1, Abs. 5.2 heranziehen, der sich vom Nachweis für gleitfeste Verbindungen in DIN EN 1993-1-8 deutlich unterscheidet, im vorliegenden Fall IMHO aber nicht zutreffen ist, da die Anker ja keine Vorspannung haben werden.

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 08:30 #68926

saibot2107 schrieb: Hintergrund ist wohl, dass durch die dynamische Beanspruchung Situationen auftreten können, in denen eine anpressende Last nicht gewährleistet werden kann.

Bzw wenn man ganz streng sein will:
Es nicht die Last die nicht gewährleistet wird, sondern der Reibbeiwert selbst.
Reibbeiwert fällt bei zB Erdbebenbeanspruchung auf ca 10% runter, damit ist für Stahl-Stahl statt 0,20 nur noch 0,02 also verschwindend gering.

Die Frage ist hier natürlich: Inwieweit sind die Aufzugslasten dynamisch ?
Folgende Benutzer bedankten sich: saibot2107

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 10:02 #68936

Hallo und Danke Saibot,

für den Hinweis der DIN EN 1337-1.
Die DIN schließt meines Erachtens auch nur große Lastschwankungen aus.
Bei einen Aufzug der nicht in einer Erbebenzone liegt und auch nur 2 Haltestelle hat, gehe ich in erster Linie nmicht von großen Lastwechsel aus.

Die Auflast resultiert aus Eigenlast einer Stahlbetondecke, so dass ich auch hier von einer ständigen anpressenden Last ausgehen kann. Die Reibung findet hier zwischen Stahl und Beton statt.

Danke für euren Hinweis.

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 10:23 #68937

Die Frage bleibt:
Sind Aufzugslasten wirklich dynamisch, im Sinne der DIN?

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Nachweis der Reibung gemäß EC3 für dynamische Last 29 Sep 2020 12:24 #68940

Naja Prinzipiell sind ja die Lasten dynamisch.

Jedoch sind die Lastspiele sehr klein-klein.
Aufzug der Nutzungskategorie 1 bzw. 2 (2 Haltestellen) werden mit maximal 125 Fahrten pro Tag festgehalten.

Daher kenne ich es so das ich hierfür kein Ermüdungsnachweis für den Stahl rechne.

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