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Bemessung Bohrpfahl 23 Sep 2020 14:54 #68842

Hallo!
Ich habe eine Frage zum Nachweis von Bohrpfählen.

1. Die Widerstandswerte und horiz. Bettungswerte werden gem. EA-Pfähle ja abhängig u.a. vom Abstand untereinander abgemindert. In welcher Höhe lege ich den Abstand bei schrägen (max 10°) Pfählen fest?
Insbesondere wenn die wirksamen Pfahlwiderstände (Mantelreibung ) erst weiter unten angesetzt werden. Ich finde dazu in EA-Pfähle nichts. Ich würde jetzt mal die Abstände in der mittlere Höhe der wirksamen Einbindelänge ansetzen. Oder gibt es irgendwo eine genaue Festlegung?

2. Werden die Eigenlasten der Bohrpfähle mit zur vertikalen Bemessungslast gerechnet? Die Bemessungslast greift in den Bildern immer oben an, die Widerstände werden aber bis zum Fuß ermittelt.
Wie verhält es sich wenn die ersten 7m Boden keine Mantelreibung aufweisen, Pfähle sozusagen frei auskragen. Auch dann keine Eigenlast der Pfähle berücksichtigen?
Vielen Dank

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Bemessung Bohrpfahl 23 Sep 2020 18:59 #68851

Hallo,

zu 1.
Die EA-Pfähle macht da tatsächlich keine Angaben. Hilft nur ein ingenieurmäßiger Ansatz. Abstand am Pfahlkopf ist wohl zu sehr auf der sicheren Seite, Abstand am Fuß eher auf der unsicheren Seite. Ich nehme in aller Regel den Mittelwert zw. Kopf und Fuß.

zu 2.
Wenn es um die äußere Standsicherheit geht, nehme ich das Eigengewicht in der Regel über die volle Pfahllänge mit. Allerdings meist nur mit einer "Differenzwichte", also den Betrag, um den die Wichte von Stahlbeton größer ist als die Wichte des Bodens, da ur die Differenz zu ei er Belastung des Bodens führt.
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