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Fundamentabsenkung im EFH 25 Sep 2020 08:46 #68870

Hallo,

das was du offenbar anstrebst, nämlich den Widerstand der dünnen Sohlplatte für den Nachweis des Grundbruchs zu aktivieren, kann m.E. nicht funktionieren. Du solltest dir dazu die notwendigen Verformungen verdeutlichen.

Wenn die max. möglich Lastaufnahme beim Fundament überschritten ist, tritt der sog. Grundbruch ein, der Boden wird seitlich keilförmig herausgedrückt und eine Erhöhung der Fundamentlast ist nicht mehr möglich. Das Fundament versinkt ohne weitere Lasterhöhung im Boden. In dem Moment, wenn der Boden beginnt seitlich aufzuwölben, ist der Grundbruch schon eingetreten. Wenn du die (geringe) Biegesteifigkeit der Sohlplatte aktivieren willst, um den Grundbruchfall zu verhindern, brauchst du aber eine entspr. Verformung der Sohlplatte. Ohne Verformung liefert die Sohlplatte keinen Widerstand. Du brauchst also den Bruchzustand beim Boden, damit sich die Sohlplatte an der Aktion beteiligt. Damit setzt du vertikale Verformungen infolge Grundbruch voraus, die dein Bauwerk nicht vertragen kann.

Fazit: M.E. geht das so nicht, jedenfalls nicht bei so dünnen Sohlplatten und mit 'Knaggen', die mehr als Spielzeug denn als ernsthafte Gründungskonstruktion aussehen. Vielleicht hat das jemand mal mit dicken, unter der Wand durchgehenden Sohlplatten gerechnet, das wäre denkbar. So geht's jedenfalls nicht.

Gruß
mmue
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Fundamentabsenkung im EFH 25 Sep 2020 14:49 #68877

Hallo mmue
erstmal Danke für Deinen Hinweise!

mmue schrieb: Hallo,

Du brauchst also den Bruchzustand beim Boden, damit sich die Sohlplatte an der Aktion beteiligt.


Das leuchtet mir nicht ganz ein.
Wenn ich mir das als Flüssigkeit vorstelle - zB. wie zwei korrespondierende Röhren - dann baut sich der Druck doch auch ohne Verschiebung auf - warum nicht beim Boden?

Wie wäre es hiermit:

Ich berechne mir die notwendige Fundamentbreite bei Einbindetiefe=0 aus der zulässigen Bodenpressung.
Für dieses Fundament berechne ich die erforderliche Bewehrung.

Diese Bewehrung muß ich dann in das Bestandsfundament einbohren und einkleben damit ich unter die aufgehende Wand komme.
Ich verbreitere also das Bestandsfundament auf das notwendige Maß.

Was hältst Du davon?

Bitte fallt jetzt nicht gleich wieder theatralisch in Ohnmacht :woohoo: - es ist ja erstmal nur nur eine Theorie :laugh:

...und jetzt wünsche ich Euch Allen ein schönes Wochenende ;)

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Fundamentabsenkung im EFH 25 Sep 2020 14:57 #68878

Zimmerer schrieb: Wie wäre es hiermit:

Ich berechne mir die notwendige Fundamentbreite bei Einbindetiefe=0 aus der zulässigen Bodenpressung.


die zul. Bodenspannung berechnet sich aber aus der Einbindetiefe. Eigentlich ist sie nur eine Ableitung aus dem Grundbruchnachweis. Daher nimmt die zul. Bodenspannung mit zunehmender Einbindetiefe auch so deutlich zu. Da können in großer Tiefe sehr hohe Werte bei rumkommen.
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Fundamentabsenkung im EFH 26 Sep 2020 21:05 #68892

Nun ja, man könnte sich die Fundamentbreite auch aus dem Grundbruchnachweis ableiten und bei dem spielt die Einbindetiefe nachweismäßig keine Rolle. Das bedeutet, die Fundamente können plan auf dem Erdboden stehen, wobei man eben berücksichtigen muss, dass die Tragfähigkeit des Fundaments gegenüber einem Fundament, dass in den Boden einbindet, erheblich reduziert ist.
Die angedachte Lösung geht hinten und vorne nicht. geometrisch, konstruktiv, statisch und bautechnologisch nicht. Das müsste nach den Beiträgen inzwischen klar sein.
Wenn das Gebäude steht, was spricht dagegen, die Fundamente sukzessive zu unterfangen. So eine Aktion, der Tieferlegung eines Kellers geht eben nicht in einem Ritt. Das würde ich dem Bauherrn erst mal klarmachen.
Und Klarmachen würde ich mich auch erst mal darüber, was da an den Fundamenten überhaupt an Lasten ankommt. So eine Schwierigkeit kann das bei einem EFH ja nicht sein. Und wenn das klar ist, dann ist auch klar, ob man die Lasten über Konsolen in eine Fundamentplatte ableiten kann. Und ob die Statik der gebetteten Platte überhaupt funktionieren kann.
Bei 26 cm Fundamenttiefe was gibt es da groß zu überlegen. Einbohren von Stäben ? Da ist doch nichts vorhanden an Fleisch.
Es gibt m. E. nur eine Lösung. Die Fundamente sukzessive um ca. 50 cm mit Beton zu unterstopfen. Und danach einen vernünftigen Fußbodenaufbau vorsehen, der statisch getrennt ist von den Fundamenten. Da reichen 15 cm Beton als Tragschicht aus, zu mal keine Elefanten über den Fußboden gejagt werden..
Um ein Gefühl zu entwickeln, um was es sich hierbei handelt und in welchen Größenordnungen man sich bewegt, ist so ein Grundbruchnachweis ohne Einbindetiefe ganz sinnvoll. Meistens kommen einem dann noch irgendwelche Ideen. Aber so ins Blaue, wie hier, geht nicht.
Und wenn der Bauherr es nicht glaubt, dass hier eine erhebliche Umbaumaßnahme vorliegt, und so etwas nicht an einem Wochenende erledigt ist, kann man ihm ein paar Youtube-Videos vorführen, die es zu dem Thema gibt.

Und solche Argumente. Der Sand rutscht nach. Da muss man sich halt was überlegen, dass er nicht nachrutscht. Oder da bleibt zwischen Altfundament und Neubeton eine Fuge. Ja das musss man halt nachprüfen und nachträglich verpressen oder was weiß ich der Geier.

Es ist vielleicht auch mal ganz sinnvoll, sich zu überlegen, was bei Grundbruch passiert. Und eine Fußbodenplatte auf drückenden Boden von unten infolge Grundbruch zu bewehren, irgendwo hört es auf.
Bei einem EFH.
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Fundamentabsenkung im EFH 27 Sep 2020 14:00 #68896

Megapond schrieb: Nun ja, man könnte sich die Fundamentbreite auch aus dem Grundbruchnachweis ableiten und bei dem spielt die Einbindetiefe nachweismäßig keine Rolle. Das bedeutet, die Fundamente können plan auf dem Erdboden stehen, wobei man eben berücksichtigen muss, dass die Tragfähigkeit des Fundaments gegenüber einem Fundament, dass in den Boden einbindet, erheblich reduziert ist.


"keine" rolle? oder "eine" rolle? ;)

der rest ist so super erklärt - das mach ich auch mal, wenn ich zeit hab :)
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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