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Hallo Leute,
danke für die Antworten.
Auf den EC5.
Ja, lediglich das habe ich auch zum Wert 20d gefunden.
Das war ein guter Ansatz, den ich dann aber gleich wieder ausschließen konnte. Denn der Hinweis kommt bei allen verschiedenen Verbindungsmitteln inklusive gewöhnlicher glattschaftiger Nägel (die man, soweit ich weiß, eigentlich dafür nicht verwenden sollte).
Danke für den Anhang. Eine Vorschrift wird nicht zitiert, wohl aber eine Begründung geliefert. Die erschließt sich mir aber nicht. Denn genau umgekehrt wäre es ja ein Fall von konzentrierter Lasteinleitung, da ich mit wachsendem Abstand größer werdende Lasten in weniger Punkten einleiten würde. Je enger ich nagele, umso gleichmäßiger übertrage ich den Schubfluss.
Danke, das ist für mich eine durchweg normentransparente Abstandsberechnung. Ich habe mit dem Programm nochmal etwas rumgespielt und Folgendes tritt auf: Wenn ich bei 6er Nägeln av = 110 mm wähle, dann kommt die angesprochene Warnung: "Der Abstand der Verbindungsmittel außen unterschreitet das erforderliche Mindestmaß von 20d" Wähle ich den Abstand noch kleiner (80 mm), so erscheint zusätzlich eine weitere: "Abstand av=80 mm < Mindestabstand a1=90 mm". Das wären die 15d. Die wären das Ergebnis, wenn man vom Faktor 0,85 (siehe Eingangspost) nicht Gebrauch machen würde... |
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Letzte Änderung: von D.avid.
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Dann solltest Du den Softwarehersteller kontaktieren. Wie hier auch schon geschrieben wurde, beziehen sich die Angaben von 20d vermutlich auf die DIN 1052 von 2008. |
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