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wg. bauseitige Änderung, ich bin ehrlich, ich rechne meine FEM-Platten natürlich monolithisch, zeichne aber bei den Bewehrungsplänen nur die obere Lage wohl wissend, dass eigentl. immer (99,9999999%) Elementdecken ausgeführt werden und achte deshalb auch bei der Konstruktion der obere Lage auf die von mir zuvor genannten Problempunkte. Aber wie mmue sagte beziehe ich mich hier nur auf "normale" Decke mit Durchstanzen auf Stützen, Wanden etc. und nicht auf Durchstanzlasten von oben. ba. In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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So läuft das hier auch. Natürlich in Absprache mit dem AG. Vollständig Ortbeton eher nur dann, wenn die Baustelle kranmäßig nicht erreichbar ist.
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mal so, mal so... Im gewerblichen Wohnungsbau (5 Geschosse und mehr) ist das der Regelfall da das Staffelgeschoß immer kommt, gerne auch mal 2 Staffelgeschosse.
na ja, dann soll er doch auch gleich den Standsicherheitsnachweis führen .... Ich hatte kürzlich den Fall, da haben die Architekten von 20 - 22 cm Decken geträumt. Ich habe Sie dann aufgeweckt. Es wurden im Regelgeschoß 25 cm bzw. unter den Staffelgeschossenbis zu 30 cm, letzlich war das aber dem Umstand geschuldet das keine Stützen mitten im Wohnzimmer gewüsncht waren, im Flur auch nicht.
Das ist normaler Alltag, muß halt nachgewiesen werden. Egal wie man es dreht, für das Tragwerk bleibt der Tragwerksplaner verantwortlich. Irgendwann muß man auch mal den "Arsch in der Hose" haben und nein sagen. Meine Erfahrung: Robusten Vorentwurf/ Entwurf (dafür muß man am Anfang kämpfen), dann kann man bei späteren Einflüssen (Haustechnik, lokale Deckenausdünnungen) etwas gelassener ran gehen. Ein Architekt der mit einem von ihm erdachten fertigen Entwurf kommt und nur noch jemand zum nachrechnen sucht, na ja, der soll halt suchen.
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