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Gast
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Darf man fragen warum du die Nutzlast auf die Fluchttreppe abmindern willst ?
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Mit einer geringeren Nutzlast verringern sich die Schnittkräfte am Bauwerk und somit die Dimensionierung einzelner Bauteile.
Das spart wiederum Geld ein, soweit ich das beurteilen kann. |
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Hallo,
Geht hier aber nicht, no way. Gruß mmue |
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Servus zusammen,
Also ich möchte mich bei dem Thema nicht zu weit aus dem Fenster lehnen aber wenn es sich bei dem Projekt nicht um ein öffentliches Gebäude handelt könnte ich mir vorstellen dass sich da bei dem lastansatz schon etwas machen lässt. Grund für meine steile These sind meine erfahr7ngen mit sehr kleinen (Einfeldrigen) Brückenplatten am Land. Hier hat der Prüfer zB absolut gar keine Probleme gemacht obwohl diverse abweich7ngen von der aktuellen gültigen Norm vorhanden waren. Lastansatz nach DIN Fachbericht statt nach EC Bremslasten reduziert weil enge Straße sodass schwerer LKW nicht von 100 auf 0 auf der Brücke bremsen kann Ich könnte mir vorstellen dass man hier schon etwas festlegen kann nach Rücksprache mit dem Bauherre, ob das Ganze empfehlenswert ist weiß ich aber natürlich nicht. Thema spätere umnutzung?! Wieviele Stockwerke hast du denn? Ist es denn wirklich ein Rettungsweg oder reichen nicht 300kg/m2? Grüße und schönen Abend |
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bye the way auch T1 mit 3 kN/m2 sind als Fluchttreppen zu nutzen............
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Halte ich in der Tat für eine sehr steile These, denn im Gegensatz zu DIN EN 1991-1-1 lässt DIN EN 1991-2 die Lastabminderung explizit zu, z.B. für gewichtsbeschränkend geschilderte Brücken... In DIN EN 1991-1-1 wäre mir so etwas allerdings insbesondere im Zusammenhang mit Fluchtwegen nicht bekannt. Darf man bei Fluchteegen überhaupt die Lastreduzierung über Stockwerkzahl oder Lasteinzugsflächen anwenden? |
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