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Servus,
ich plane das Tragwerk einer Fluchttreppe eines öffentlichen Gebäudes vom 3. Stock bis EG. Laut DIN 1055-3 muss ich als Verkehrslast 5 kN/m² ansetzen (wurde auch im Forum schon diskutiert). Nun hat die Treppe pro Stockwerk etwa 10m², was somit 50 kN/Stockwerk entspricht. Wenn ich nun die Verkehrslast auf 2 Stockwerke setze, habe ich das Gesamtgewicht aller Mitarbeiter des Gebäudes schon deutlich überschritten (Annahme 1 Person = 0,8 kN). Selbst mit Besuch im Haus ist eine solche Gesamtlast unwahrscheinlich. Abgesehen davon gibt es für Teile des Gebäudes einen anderen 2. Rettungsweg. Macht es nun nicht Sinn, die Verkehrslast anzupassen? Wenn ja, wie und um wieviel? Grüße |
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Hallo Frank!
Laut DIN 1991-1-1/NA auch. Ansonsten ist der Bezug auf die DIN schon leicht veraltet. Ich hatte diese Thematik auch schon mehrfach - insbesondere im Rahmen von temporären Bauten. Und leider ist mir bislang kein normativer Ansatz zur Reduzierung der Lasten für Treppen u.ä. eingefallen (ich wäre aber stark interessiert). Die DIN EN 1991-1-1/NA [6.3.1.2 (11)] gibt für die Kategorie T klar vor: keine Reduzierung! Für temporäre Bauten habe ich schon mal mit der Prüfinstanz vereinbart: Bemessung aller Einzelbauteile für die 5,0 kN/m². Globaler Lastabtrag für Bauteile mit mehreren Geschosslasten dann für 3,50 kN/m² (immerhin 30% weniger Nutzlast). Das sprengt i.d.R. immer noch die vermeintlich realistischen Lasten mittels Personenanzahl. Das hilft Dir leider nicht wirklich weiter, befürchte ich. Aber anderweitige Vorschläge wecken auch mein Interesse. Gruß taw |
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Letzte Änderung: von taw.
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Hallo,
Nein, bei einem öffentlichen Gebäude m.E. keine Chance. Es nützt auch nichts, die Benutzer des Gebäudes durchzuzählen. Wenn's brennt kommt von außen ein ganzer Trupp Feuerwehrleute, Sanitäter, etc. über diese Treppe. Außerdem mußt du doch ohnehin jedes Geschoß für 5 kN/m2 bemessen. Deine Reduzierung, die nicht zulässig ist, würde ohnehin nur die Stützen und Fundamente betreffen. Auch kein Argument. Wenn der andere Rettungsweg z.B. wg. Brand nicht genutzt werden kann, dann bleibt nur diese von dir zu berechnende Treppenanlage. Gruß mmue
Folgende Benutzer bedankten sich: Frank Schrank
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kurze antwort, nein du kannst nichts abmindern.
Dein Gedanke klingt gut ist nur etwas zu kurz gedacht. Das ist eine Fluchttreppe, das heißt die Menschen werden im Fall des falles nicht ruhig dort stehen. Schwingungen, Erhöhung der last durch "springen" "laufen" "fallen".... was auch immer, werden mit den 5kN/m² abgedeckt. Quasi wird eine dynamische Last hier in eine statische Last "verschmiert" das ist der Grund der hohen Lasten für Treppen der Kat. T1 bzw. T2
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann, stamac
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Nun tritt ja die Verkehrslast nur im Brandfall auf (es brennt = alle rennen raus).
Würde man dann mit Kombinationsbeiwerten der außergewöhnlichen Bemessungssituation rechnen? Gruß Frank |
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Nein - ist den Lastannahmen anders geregelt
und Flucht heißt nicht, das es brennt
Folgende Benutzer bedankten sich: cebudom
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