Moin,
als erstes ist zu prüfen, ob es sich um eine tragende und aussteifende oder um eine nicht tragende und nicht aussteifende Wand handelt. Nicht tragende Wände gehören zum Sondereigentum. Tragende zum Gemeinschaftseigentum. In dem Fall reicht eine Befragung der Miteigentümer nicht aus. Da muss ein Beschluss der Gemeinschaft her.