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Hallo Herr Lehmann,
ich vermute, wie DeO, dass es beim Wohnbau eher an den Kosten hängt und daran, dass es sich für kleine Bauunternehmer nicht lohnt. Oder diese es nicht kennen / wollen. Dass man komplett auf die Stabbewehrung verzichten kann, wird bei tragenden Bauteilen in den wenigsten Fällen möglich sein, es geht eher um eine Reduzierung der Bewehrung. Z.B. bei der Rissbreitenbegrenzung und Querkrafttragfähigkeit. Und das ist beim Wohnungsbau seltener das große Thema. Gruss HaFo Wer hohe Türme bauen will, muß lange beim Fundament verweilen. Anton Bruckner
Folgende Benutzer bedankten sich: markus
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Es darf auf gar keine standsicherheitsrelevante Bewehrung verzichtet werden.
Lassen Sie sich nicht in eine Gewährleistungsfalle drängeln! Es ist nicht immer gut alles Gelabere der BU oder A zu glauben. |
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Ist das eine persönliche Einschätzung, allgemeiner Sachstand oder steht das geschrieben ? |
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Ja Leider nein : www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&s...LPpzhzwDOiQGAOBpA8nY |
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Da gibt es schon frischeres: www.beuth.de/de/technische-regel/dafstb-...faserbeton/188576285
Die Frage ist nur, welche Randbedingungen darin vorgegeben werden. Ich halte die Zeitschrift "Beton- und Stahlbetonbau" seit 2011 und bin mal die Inhaltsverzeichnisse der ersten Jahre durchflogen. Abgesehen von einem Paper zu Schwindrissen in faserarmierten Bauteilen konnte ich nichts zum Thema sehen. Mir mag aber einiges durchgerutscht sein. Falls da einer eine Literaturstelle darin weiß .... |
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