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Einordnung Brückenklasse 28 Jul 2020 08:38 #68195

Baumann schrieb: Ich würde einen Brückenprüfer / Bauwerksprüfer damit beauftragen.
Evtl. gibt es ja ein Bauteil Buch ?


Es ist keine Brücke. Es ist sozusagen ein aus dem Haupthaus heraus erweiterter Keller.
Der wird in Bereichen von PKWs befahren und das war planmäßig so vorgesehen.
Es wird auch nichts gebaut.

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Einordnung Brückenklasse 28 Jul 2020 08:41 #68196

Baustelle war als Beispiel. In der Gemeinde muß es einen Verantwortlichen geben für die öffentlichen Verkehrsflächen. Ordnungsamt, Verkehrsbehörde, Bürgermeister persönlich...egal. Da gibts kein "nicht im Hoheitsgebiet". Entweder öffentlich oder privat. Mitunter haben kleinere Gemeinden solche Aufgabem auch an die nächstgrößere Stadt delegiert.

Mit 10 cm Pflaster und 10 cm Bettung hat man schon eine ordentliche Lastverteilung. Aber grad bei Schießstandbauten wäre ich sehr vorsichtig, da wird viel in Eigenleistung geplant und gebaut. Ich würde da von Plänen lieber nicht auf den tatsächlichen Zustand schließen.

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Einordnung Brückenklasse 28 Jul 2020 09:14 #68198

In diesem Falle werden die gemeindeeigenen Bauwerke von einer speziellen Fachabteilung betreut. Die betreuen auch Neubauten, z.B. Kindergärten, Grundschulen, Feuerwehrhäuser. Von der Seite her wurde ich angesprochen.

(Die Gemeinde tritt gegenüber der übergeordneten Behörde beim Landkreis auch wie ein privater Bauherr auf, wenn die was vor haben. Die durchlaufen genauso die Prüfung, ärgern sich über Wartezeiten und so weiter)

Inzwischen liegt eine geprüfte Statik vor. Es wurde Brückenklasse 12/12 angesetzt und nachgewiesen. Schön mit Prüfstempel und Prüfbericht.

(Wenn ich das jetzt nicht akzeptieren würde, müsste ich konsequenterweise bei jedem einzelnem Bauvorhaben, egal welches und was man macht, eine Bauwerksprüfung durchführen lassen. Und wenn es nur ein Wanddurchbruch ist. Hier wird ja nicht einmal was geändert, nichts. Purer Bestand, bleibt unverändert.)
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