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Mit solchen Spitzfindigkeiten wäre ich aber vorsichtig (auch wenn ich dir hier in diesem Fall zustimme). ALs Gegenbeispiel regelt der EC2 nach Titel "Stahlbetontragwerke", enthält aber dennoch ein Kapitel für unbewehrte Betonbauteile. |
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ja, auch das können Tragwerke sein (unbewehrte Fundamente). Müssen aber nicht. Wenn eine Bodenplatte nicht für die Standsicherheit erforderlich ist, würde ich sie den Tragwerken nicht zwingend zuordnen. |
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Gegenbeispiel ist falsch, unbewehrt kann tragend sein Kollege DeO hat recht. |
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@statiker99:
Die Anspielung war STAHLbeton, im unbewehrten Beton ist aber eben kein Stahl drin... Weiteres führt aber in eine abwegige Diskussion, ähnlich wie Sojamilch nicht so heißen darf, weil keine Milch drin ist. "Sonennmilch" aber weiter so heißen darf obwohl ich darin noch keine Sonne gefunden habe. Auch im Kaffee schmeckt die nicht.... Also lassen wir es...
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