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Gast
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Hallo,
ich möchte dieses Thema noch einmal aufgreifen. www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...ei-bodenplatten.html Was ist bei tragenden Bodenplatten (Wohnhaus) erforderlich ? Mindestbewehrung, Rissbewehrung ? bzw. wo steht, wenn es keine Anforderungen an die Bopa gibt, dass auf Mindest- und Rissbewehrung verzichtet werden kann. Grüße |
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Gedanke 1:
Es ist nicht nur das erlaubt, was eindeutig geschrieben steht. Eher umgekehrt: Wenn etwas sein muss, dann ist es auch im EC nachlesbar beschrieben. Gedanke 2: Wenn die Bodenplatte nicht tragend ist, fällt sie nicht mehr in das Hoheitsgebiet des EC2. (im EC2 wird von Tragwerken gesprochen und nur davon) |
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rissebewehrung nach lohmeyer, also nicht so viel...
allerdings sollte die platte unten eben sein. |
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Genau wenn die Bodenplatte ein Tragendes Bauteil ist.
Und das ist eine Bodenplatte in der Regel, dann gilt natürlich die - Anforderung an die Mindestbewehrung (duktiles Verhalten) besteht immer. - Von der Exhibitionsklasse XC2 gilt schon automatisch eine Rissbeschränkung von bis zu 0,3 mm - bei einem WU-Bauwerk fängt man dann schon bei einer Rissbeschränkung von 0,2 mm mindestens. |
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wie kommen Sie auf das schmale Brett?
Tja die Exhibitionisten, das ist schon eine Sorte
Nö, da fangen erst mal ganz andere an .... |
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Herr Kollege können sie vielleicht sich genauer ausdrücken und warum es so ist. Möchten Sie ihr Wissen teilen ? (Haben Sie so ein Wissen ?) Sorry ich meinte natürlich die Expositionsklasse. |
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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.
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