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Gast
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... für den/die seriös arbeiten will ist das ein "NO GO"...
@ Markus, wer bei mir so etwas nachfrägt würde nicht in "gegen Honorar" umgewandelt werden. Aber: aktuell wird noch jemand gesucht: - der die Verantortung für den Coronaausbruch übernimmt, - die Schuld am Dieselskandal übernimmt, - Verantwortung für den Klimawandel hat, -..... Bitte bei den entsprechenden Stellen melden. UND: Spaß bei Seite: BayBo § 79: 2) Mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden kann ferner, wer 1. unrichtige Angaben macht oder unrichtige Pläne oder Unterlagen vorlegt, um einen nach diesem Gesetz vorgesehenen Verwaltungsakt zu erwirken oder zu verhindern, 2. vorsätzlich unrichtige Angaben in dem Kriterienkatalog nach Art. 62a Abs. 2 Satz 1 macht, 3. ohne dazu berechtigt zu sein, bautechnische Nachweise im Sinn des Art. 57 Abs. 5 Satz 3, des Art. 62 Abs. 1 Satz 1 oder des Art. 78 Abs. 2 Satz 2 erstellt, bescheinigt oder bestätigt, |
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Hallo,
Na wenn du keine Statik machst, aber trotzdem eine Erklärung abgibst, daß du der Ersteller des Standsicherheitsnachweises bist, dann ist das eine Falschbeurkundung, die im Übrigen auch noch strafbewehrt ist. Braucht es da noch weitere Erläuterungen? Gruß mmue |
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Danke für die Antworten habe ich mir auch so gedacht das so etwas absolut nicht geht.
Und schon Kriminell ist. |
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