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vielleicht kann mir jemand bzgl. der Außenbrandkurve (EN 1991-1-2, 1.5.3.5) weiterhelfen. Anwendungsbeispiel: Balkonkonstruktion vorgesetzt [an der Gebäudefront angesetzter, offener Vorbau, der auf einzelnen Stützen ruht] in Stahl bzw. Holzbauweise mit R30 Brandschutzforderung (in diesem Fall OIB - 2 Rili in AUT) In der EN 1991-1-2 wird unter 3.1.(10) die Verwendung nomineller Temperaturzeitkurven (ETK, Außenbrandkurve, etc.) bzw. Naturbrandmodellen dem nationalem Anhang überlassen. In der ÖN B 1991-1-2:2003 werden keinerlei Hinweise zur Verwendung der Außenbrandkurve gegeben. Gemäß DIN EN 1991-1-2/NA wird unter NDP zu "3.1.(10)...." folgendes erläutert:Für Tragwerksteile von Hochbauten, die vollständig vor der Fassade des Gebäudes liegen, darf ebenfalls die Außenbrandkurve nach 3.2.2 angesetzt werden, sofern nicht die thermischen Einwirkungen nach Anhang B ermittelt werden. Frage1: Darf für die gesamte vorgesetzte Balkonkonstruktion die Außenbrandburve verwendet werden? Frage2: Darf in AUT auf die regelungen der DIN/NA zurückgegriffen werden wenn in der ÖNB nicht definiert ist? Frage3: Verändern sich die Abbrandraten für Holzbauteile nach EN 1995-1-2 wenn mit der Außenbrandkurve gerechnet werden darf? (Für ungeschützte Stahlbauteile ist die ABK ja um einiges "günstiger" als die ETK).. Danke für die Rückmeldungen vorab...... |
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