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Hallo Statiker,
Habe folgende Frage: Sind bei Lasten bei denen man eine dynamischen Lastfaktor berücksichtigt noch Sicherheitsbeiwerten zu berücksichtigen (z. B 1,35 bzw. 1,5). Oder reicht die 1.0. Beispielsweise bei Kranbahnen sind für Beschleunigung etc. Keine sicherheitsbweiwerte nötig. Wie ist das generell zu handhaben außerhalb von Kranbahnen |
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Auf deine Frage sind folgende Antworten richtig:
JA NEIN Kommt-drauf-an Bitte Frage eindeutig formulieren. PS: --> Wo steht das ? |
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Die dynamische Lastfaktoren erfassen vereinfachend die dynamische Auswirkung auf Grundlage einer Erhöhung der Lasten. Die sind noch reine Lasten, die mit der entsprechenden Sicherheit- und Kombinationswerten in der normativen Nachweisen bzw Grenzzustände zu kombinieren sind.
Das gilt im Algemeinen, du solltest aber dein Frage ausführlicher beschreiben. Andere Frage wäre, Welche Sicherheit- und Kombinationswerten in einer Untersuchung des Dynamischen Verhalten zu betrachten sind |
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Es ist ein bisschen her, dass ich eine Kranbahn gerechnet habe, aber ich kann mich nicht erinnern, dass man da den Sicherheitsbeiwert weglassen konnte. Einen kurzen Blick in den Schneider gibt einen Sicherheitsbeiwert von 1,35 vor. Meintest du vielleicht den Ermüdungsnachweis? Da ist er bei 1,0.
Das Gleiche gilt auch für andere Lasten mit dynamischen Werten (SLW60 oder Gabelstapler). Da wird die Last meiner Meinung nach immer mit dem Teilsicherheitsbeiwert und dem dynamischen Schwingbeiwert/Stoßbeiwert multipliziert. |
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