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OMEGA schrieb:
Kann ich daraus schließen, dass keine Prüfung der Statik notwendig ist und auch nicht verlangt werden kann, z. B. von einer Behörde? ....auf gar keinen Fall! Auch wenn sich die Bauaufsicht nicht dafür interessieren würde, es gibt noch eine Reihe weiterer Instanzen, die alle mitreden. z.B. Unfallschutz, Haftpflicht, Gewerbeaufsicht und alle die ich nicht aufzeigen kann... |
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@omega
>>hochregal baugenehmigung<<, und dann schulte-lagertechnik.de/fileadmin/user_u...tspann_13033-WEB.pdf übrigens, Bauordnungen sind grundsätzlich im Internet verfügbar www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO und im Zweifel einfach mal bei der Bauaufsicht nachfragen. ba. In nichts zeigt sich der Mangel an mathematischer Bildung mehr als in einer übertrieben genauen Rechnung.[Gauß]
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