Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1
  • 2

THEMA:

Bauwerk ohne Prüfung errichten 17 Apr 2020 07:28 #67517

Hallo,

ich beobachte, dass die Prüfung von statischen Berechnungen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Manchmal wird auch bei grösseren Bauwerken keine Prüfung der Statik verlangt und manchmal darf man bei relativ kleinen Bauwerken nicht vor Abschluss der Prüfung mit dem Bau beginnen.

Wo kann man nachlesen, ob und wann eine Prüfung erforderlich ist und ob man vor Abschluss der Prüfung mit dem Bau beginnen darf?

Viele Grüße

Emil

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Bauwerk ohne Prüfung errichten 17 Apr 2020 07:40 #67519

Hallo u. guten Morgen,

das ist Ländersache und infolgedessen unterschiedlich
geregelt.
Maßgebendes steht in den Landesbauordnungen und in
weiteren Verordnungen die natürlich alle nicht gleich-
lautend sein können, das wäre ja zu einfach.


Grüße galapeter97
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Bauwerk ohne Prüfung errichten 17 Apr 2020 07:50 #67521

Hallo galapeter97,

wie kann ich feststellen, ob ein bestimmtes Bauwerk in Bayern prüfpflichtig ist? Wo finde ich die Information in der Bauordnung?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Bauwerk ohne Prüfung errichten 17 Apr 2020 08:07 #67523

die BayBO regelt das ziemlich klar.
1. über die Gebäudeklasse und
2. über den Kriterienkatalog

Die GK in Art. 2
dann die Nachweise in Art. 62
und dort die Erforderniss des Kriterienkatalogs.

Z.B. sind WOHNgebäude GK 1+2 nie prüfpflichtig.
GK 3 nur wenn es der Kriterienkatalog hergibt
und ab GK 4 immer prüfpflichtig...

Dazu solltest Du auch noch die Bauvorlagenverordnung kennen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Bauwerk ohne Prüfung errichten 17 Apr 2020 08:09 #67524

Hallo nochmal,

die bayr. Vorschriften habe ich leider nicht griffbereit,
sicherlich kann einer der Kollegen helfen...

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Bauwerk ohne Prüfung errichten 17 Apr 2020 08:35 #67525

Hallo,

es geht mir konkret um ein 25 Meter hohes Regal, das in einer Halle errichtet wird. Dieses fällt nicht in den Anwendungsbereich der bayerischen Bauordnung (Artikel 1, Abschnitt 2, Punkt 7). Kann ich daraus schließen, dass keine Prüfung der Statik notwendig ist und auch nicht verlangt werden kann, z. B. von einer Behörde?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
  • 2

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten