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Gast
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Hallo,
ich beobachte, dass die Prüfung von statischen Berechnungen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Manchmal wird auch bei grösseren Bauwerken keine Prüfung der Statik verlangt und manchmal darf man bei relativ kleinen Bauwerken nicht vor Abschluss der Prüfung mit dem Bau beginnen. Wo kann man nachlesen, ob und wann eine Prüfung erforderlich ist und ob man vor Abschluss der Prüfung mit dem Bau beginnen darf? Viele Grüße Emil |
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Hallo u. guten Morgen,
das ist Ländersache und infolgedessen unterschiedlich geregelt. Maßgebendes steht in den Landesbauordnungen und in weiteren Verordnungen die natürlich alle nicht gleich- lautend sein können, das wäre ja zu einfach. Grüße galapeter97
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann
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Hallo galapeter97,
wie kann ich feststellen, ob ein bestimmtes Bauwerk in Bayern prüfpflichtig ist? Wo finde ich die Information in der Bauordnung? |
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die BayBO regelt das ziemlich klar.
1. über die Gebäudeklasse und 2. über den Kriterienkatalog Die GK in Art. 2 dann die Nachweise in Art. 62 und dort die Erforderniss des Kriterienkatalogs. Z.B. sind WOHNgebäude GK 1+2 nie prüfpflichtig. GK 3 nur wenn es der Kriterienkatalog hergibt und ab GK 4 immer prüfpflichtig... Dazu solltest Du auch noch die Bauvorlagenverordnung kennen. |
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Hallo nochmal,
die bayr. Vorschriften habe ich leider nicht griffbereit, sicherlich kann einer der Kollegen helfen... |
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Hallo,
es geht mir konkret um ein 25 Meter hohes Regal, das in einer Halle errichtet wird. Dieses fällt nicht in den Anwendungsbereich der bayerischen Bauordnung (Artikel 1, Abschnitt 2, Punkt 7). Kann ich daraus schließen, dass keine Prüfung der Statik notwendig ist und auch nicht verlangt werden kann, z. B. von einer Behörde? |
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