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Anzeige der Beseitigung 11 Mär 2020 14:41 #67281

  • IB Herzogenaurach
  • IB Herzogenaurachs Avatar Autor
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  • Beiträge: 414
Hallo liebe Kollegen,

ich habe einen großen Auftrag an Land gezogen.
Es sollen große Häusser gebaut werden genau wie in den Plänen die Grundlage waren für mein Angebot.

Jetzt kommt die Bitte von den Auftraggeber (Bauträger) ich soll die "Anzeige der Beseitigung" unterschreiben. Ich habe noch nie Pläne gesehen vom Bestand ich weis auch nicht was auf dem Grundstück drauf ist.

Bei Punkt 3. Vorhaben steht
Abbruch bestehendes Wohngebäude

Bei Punkt 5. Angaben zum Vorhaben
5.1 Gebäudeklasse Angabe fehlt
5.2 Die zu beseitigende Anlage ist Angabe fehlt ob ein Baudenkmal oder in der Baudenkmalliste eingetragen.
5.3 Bei nicht freistehenden Gebäuden:
Standsicherheit des Gebäudes, an das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, ist gewährleistet: ja oder nein Angabe fehlt
5.4 Überwachung der Beseitigung durch qualifizierten Tragwerksplaner ist erforderlich
ja oder nein
es wurde nein angekreuzt


Also ich denke ich bin damit nicht beauftragt, ich habe keinen einzigen Plan zu sehen bekommen das auf dem Grundstück ein Bestandsgebäude vorhaben ist.
Außerdem habe ich die Tragwerksplanung LP1-LP6 angeboten ( Ich betone für den Neubau !, da stand nichts von Abbruch) gemäß der HOAI Paragraph 52 Absatz 1

Wie sieht er das schulde ich dieses Dokument zu unterschreiben von einem Gebäude was ich nicht kenne ?

Ich behaupte mein Auftraggeber muss sich an ein Ingenieurbüro wenden was Abbruch ausübt (planerisch) und denen einen Auftrag erteilen.
Ich bin nur für den Neubau zuständig.

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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Anzeige der Beseitigung 11 Mär 2020 15:11 #67282

Nix machen, gar nichts. Das ist sein Problem, es muss es lösen.
Nicht durch die Hintertür mitr so einem Müll ankommen. Geht gar nicht.

Ganz klar und grundsätzlich immer und jedem AG gegenüber klar machen, dass für einen nicht die monetäre Seite maßgebend ist, also die Kostenseite des Bauherren, sondern einzig und allein die ingenieurmäßigen und baurechtlichen Aspekte von Bedeutung sind. Nur die zählen, nie das Geld.

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Letzte Änderung: von DeO.

Anzeige der Beseitigung 12 Mär 2020 08:28 #67285

Finger weg!
Der nächste Haken: es gibt schon Pläne vom Neubau, aber Du hast ab LPH1 TWP angeboten. Das können doch bestenfalls Skizzen sein. Aber längst keine genehmigungsreife Bauvorlage.

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