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Bewehrungsabnahme 08 Mai 2020 07:02 #67677

Oh evtl hat der Polier doch Recht...…..
es ist ja zu entscheiden, zwischen planmäßiger Betonüberdeckung
und tatsächlicher, also vorhandener Betonüberdeckung...…….

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Bewehrungsabnahme 08 Mai 2020 08:51 #67678

Baumann schrieb: Oh evtl hat der Polier doch Recht...…..
es ist ja zu entscheiden, zwischen planmäßiger Betonüberdeckung
und tatsächlicher, also vorhandener Betonüberdeckung...…….


So wie ich das einschätze:

- nom c ist das planerische Maß
- min c das vor Ort einzuhaltende Mindestmaß
- S Haken sind mir im Regelfall egal

Ob ich ein Montageeisen ausbauen lasse bei Unterschreitung von min c ??
Kommt darauf an, bei XC1 nein, ab XC2 ausbauen.
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Bewehrungsabnahme 02 Jul 2020 06:33 #68055

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Hallo Kollegen es läuft alle super bin jetzt bei Bauüberwachungsprotokoll Nr.21 angekommen.
Jetzt fragt mich eine andere Firma an für eine Baustelle die 19 km weit weg ist und ich meine ich verlange dafür ebenfalls 400 Euro.

Jetzt mein der eventuelle Kunde das sei etwas hapig.

Was ist die Grundlage für die Berechnung des Honorars nach HOAI ?

Also wir sind bei
§52 Honorare für Grundleistungen bei Tragwerksplanungen

Stop eben nicht hier ist LP 1-6 wir sind bei LP 8 eine besondere Leistung.

Wir sind bei
Anlage 14
(zu§51Absatz5,§52 Absatz 2)
Grundleistungen
im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste

LPH 8 Objektüberwachung



- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen

- Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen

- Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen

- Betontechnologische Beratung

- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen

Ist es also nicht geregelt was man verlangen kann nach HOAI ?
Muss man sich dann einfach einig werden ?

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Bewehrungsabnahme 02 Jul 2020 06:43 #68056

Ja, ist eine besondere Leistung und kann frei vereinbart werden.

Ich hoffe du hast eine gute Haftpflichtversicherung die das abdeckt. Ggf. wirst du nämlich auch mit in die Haft genommen, wenn der ursprüngliche TWP einen fehler gemacht hat (z.B. falsche Bewehrungsführung) und du diesen nicht auf der Baustelle erkannt bzw. den TWP darauf hingewiesen hast. Mir wären Bewehrungsabnahmen auf fremden Baustellen zu heiß.
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Bewehrungsabnahme 02 Jul 2020 06:47 #68057

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Ich habe es selber gefunden.

www.trafektum.de/tl_files/trafektum_2011/PDF/HOAIBES_2009.pdf

Leistungsphase 8: Objektüberwachung:

8.1 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen
Unterlagen
Die Ausführung der Konstruktion ist auf Übereinstimmung
mit den geprüften statischen Unterlagen zu überwachen,
hierzu gehört auch die Feststellung der Tauglichkeit der für
die Konstruktionen verwendeten Materialien und Herstellungsarten. Das Ergebnis der Überwachung ist schriftlich
festzuhalten.
Dieser besondere Leistung ersetzt nicht die Objektüberwachung gemäß § 33 Nr. 8 HOAI bzw. § 42 Absatz 1 Nr. 8
HOAI. Bei Tragwerken ab Honorarzone III ist die Überwachung von Tragwerken nicht im Rahmen der Objektüberwachung gemäß § 33 HOAI bzw. § 42 HOAI geschuldet.
Konkret handelt es sich um die ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung.

8.1.1 durch geeignete Stichproben (im bauaufsichtlichen Sinne) 9% bis 12%

8.1.2 umfassend 15% bis 18%

8.2 Ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung vor dem Betonieren

Bei reinen Stahlbetontragwerken handelt es sich hier um
einen wesentlichen Teil der Besonderen Leistungen nach

8.1. Die Kontrolle der Bewehrung bezieht sich z. B. auf:
Stahlgüte, Anzahl, Durchmesser, Lage (Abstände, Betondeckungen, Rüttelgassen, Lagesicherungen), Form (Biegeradien, Verankerungslängen), Stoßausbildungen. Das
Ergebnis der Kontrolle ist schriftlich festzuhalten.

8.2.1 durch geeignete Stichproben (im bauaufsichtlichen Sinne)
Kurztext spricht für sich. 8% bis 11%
8.2.2 vollständig 13% bis 16%

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Bewehrungsabnahme 02 Jul 2020 08:17 #68058

We-Ing schrieb: Ja, ist eine besondere Leistung und kann frei vereinbart werden.

Mir wären Bewehrungsabnahmen auf fremden Baustellen zu heiß.


besondere Leistung oder nicht, ist eh wurscht.
Meine Leistung kann ich immer frei vereinbaren (und das tue ich auch im Regelfall). B)

Fremde Baustellen und Bewehrungsabnahme?
Im Reglfall: Nein

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