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Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 17:27 #67131

Das willst Du Dir in dieser Form wirklich an die Backe binden?

Da ist die Baustelle hoffentlich weit weg von Deinem sonstigen Wirkungsgebiet - mit der Art und Weise hast Du schneller einen "Ruf" als Du piep sagen kannst.

Rat: Lass es!
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Bewehrungsabnahme 25 Feb 2020 18:31 #67133

hi,

Fantomas schrieb:
Was ihr - falls vom Bauherrn explizit beauftrag- macht, ist eine "ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks". Niemals eine Abnahme!


und das schreibt (!) man noch weiter in richtung *stichprobenartig* und *subsidiär* (zur unterstützung des bauherrenbauleiters) - dann hat man ne chance, unverletzt zu bleiben ;)

ich stelle, so vorhanden, abweichungen fest - das schriftstück bekommt mein auftraggeber. was der damit macht? you never know ..

400 euro für eine "abnahme" vor der haustür - ned schlecht. da musst du natürlich liefern :D

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Bewehrungsabnahme 07 Mai 2020 21:22 #67672

  • IB Herzogenaurach
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  • Beiträge: 415
Alles läuft gut mit den Bautechnischen Kontrollen.

Jetzt hat es folgenden fall gegeben.

Wand soll c,nom 40 mm haben.
Auf der Bügelaussenseite ist ein Montage Eisen geschätzt Ø12mm eingebaut und somit die Betondeckung unterschritten der Polier meint das ist so erlaubt wenn es nicht systematisch vorkommt sondern nur an einer Stelle.

Ich frage mich jetzt ob diese Aussage stimmen kann, ich meine der Kapo soll das Montageeisen entfernen und wenn er es haben will in der Innenseite einbauen wo keine Betondeckung mindert.

Wie sieht ihr das Thema der Punktuellen Ausnahme Unterschreitung der Betondeckung ?
Ich mit meinen wenigen Wissen sehe es so deswegen gehen wir auf der Baustelle um unter anderem diese Punkte zu finden und dafür zu sorgen das diese Beseitigt werden.


Und ein anderes Thema ein Bauherr für den ich die Statik und die Ausführungspläne erstelle hat mich gefragt ob er eine Bewehrungsabnahme für ein ZFH machen muss, ich habe gesagt das es bei EFH und ZFH meisten nicht praktiziert wird und Kosten zu sparen. Aber ich habe ihn dann Schriftlich mitgeteilt und somit klargestellt das in der Praxis es so sein kann aber ich empfehle es nicht.

Meine Frage ist muss überhaupt eine Bewehrungsabnahme stattfinden ?
Kann diese der Bauunternehmer selber durchführen ?
Wie sieht es aus mit der Haftung des Statikers wenn er nicht mit der Bewehrungsabnahme beauftragt wird?

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Letzte Änderung: von IB Herzogenaurach.

Bewehrungsabnahme 08 Mai 2020 06:01 #67674

Wenn an der Stelle durch das ME dann min c unterschritten wird, lasse ich das ausbauen.

Zwingend durchzuführende Bewehrungs"abnahmen" kann nur der PI fordern. Die muß er dann aber auch selber machen.
Solche Kontrollen läßt der Bauherr machen, um sicherzustellen, daß die Baufirma ordentlich arbeitet. Freiwillige Selbstkontrolle durch die Baufirma funktioniert wie überall auch hier nicht.

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Bewehrungsabnahme 08 Mai 2020 06:19 #67675

Nein, der Prüfingenieur kann keine Bewehrungsabnahme machen. Der Prüfingenieur kann allenfalls im Rahmen seiner "hoheitlichen" Aufgabe eine stichprobenartige Kontrolle der Bewehrung durchführen. Dies wird in der Regel auch nur bei "wichtigen" Bauteilen durchgeführt und keinesfalls bei allen Bauteilen. Die "Bewehrungsabnahme" ist Aufgabe der Bauüberwachung und im Hochbau, ich glaube bis Gebäudeklasse 2, Grundleistung der Lph 8 des Objektplaners (Architekten), danach eine besondere Leistung der Tragwerksplanung.

Übrigens sollte man sich in Protokolle hüten den Begriff "Abnahme" zu verwenden, da dieser Begriff in der VOB eindeutig definiert ist und Rechtsfolgen, wie z. B. Beginn der Gewährleistung nach sich zieht. Korrekt handelt es sich um eine ingenieurtechnische Kontrolle der Bewehrung.
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Bewehrungsabnahme 08 Mai 2020 06:23 #67676

IB Herzogenaurach schrieb: Alles läuft gut mit den Bautechnischen Kontrollen.

Jetzt hat es folgenden fall gegeben.

Wand soll c,nom 40 mm haben.
Auf der Bügelaussenseite ist ein Montage Eisen geschätzt Ø12mm eingebaut und somit die Betondeckung unterschritten der Polier meint das ist so erlaubt wenn es nicht systematisch vorkommt sondern nur an einer Stelle.

Ich frage mich jetzt ob diese Aussage stimmen kann, ich meine der Kapo soll das Montageeisen entfernen und wenn er es haben will in der Innenseite einbauen wo keine Betondeckung mindert.

Wie sieht ihr das Thema der Punktuellen Ausnahme Unterschreitung der Betondeckung ?


Was der Polier hier wahrscheinlich meint, ist, dass die S-Haken als Abstandshalter zw. Den beiden Bewehrungslagen einer Wand, die manchmal auch die außenliegende Horizontalbewehrung umschließen, die c_nom lokal unterschreiten dürfen. Ist glaube ich in einem DBV-Merkblatt geregelt. Montageeisen fallen da aber meines Wissens nach nicht drunter. Das wäre ja auch nicht mehr punktuell.

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Letzte Änderung: von saibot2107. Grund: Ergänzung

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