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Sturmschaden 17 Feb 2020 17:14 #67085

Aloha!


Die Musterbaurordnung (MBO) sagt aus:

§ 12 Standsicherheit
(1) Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen für sich allein standsicher sein. Die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.


Und auch Stellplätze für Kraftfahrzeuge fallen unter "Bauliche Anlagen" (siehe § 2(1) MBO).


Somit ist auch unabhängig von jeglicher Genehmigungsbefreiung oder -verpflichtung klar geregelt, dass derartige Carports auch eines Standsicherheitsnachweises (= Statik) bedürfen.


Soweit meine Meinung ...

Gruß
taw

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