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Hallo, wir haben im Zuge einer Wohnraumerweiterung eine neue Holzbalkendecke geplant. Der Architekt hat als Mindestauflager 12cm ausgewiesen. Jetzt hat der Zimmermann uns ein paar Balken (12/24) zu kurz geliefert, sodass diese lediglich 6cm aufliegen würden und sagt, dass reicht völlig aus.
Rein rechnerisch bezüglich der Auflagerpressung mag das stimmen, aber irgendwie sieht es trotzdem putzig aus. Gibt es für den Holzbau konstruktive Mindestauflagerlängen die eingehalten werden sollten? Ich konnte dazu nichts finden. Beim Stahlbau ist mir da h/3+100 als Richtwert geläufig, gibt es im Holzbau sowas auch? Würd mich freuen, wenn jemand helfen kann. Lg |
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Hallo u. guten Morgen,
als Auflagerlänge sind 6 cm nicht akzeptabel, auch wenn eine Verankerung vorhanden wäre. Die Mitte der Auflagerlänge müsste nach meinem Dafürhalten mindestens 1/6 der Wanddicke ausmachen, so ergibt es sich jedenfalls aus der Mauerwerksnorm. Was die Holzbaunorm zur Auflagerlänge sagt müsste man nachsehen können. Grüße galapeter97 |
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Ich weiß nicht, ob man sowas in der Norm findet. Wieviel Auflagerlänge haste denn beim Sparren/Pfettenanschluß?
Man sollte auch auf die Randabstände des VMs aufpassen. |
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Letzte Änderung: von Jens01.
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Hallo,
mit EC5 kommt man vermutlich nicht weiter (da hab ich auch nichts gefunden). Da zieht eher das Vertragsrecht. Der Zimmermann hat was geliefert, was nicht dem Vertrag entspricht (erf. Auflagerlänge 12 cm gem. Ausführungsplan des Architekten). Da das offenkundig ein nicht unerheblicher Mangel ist (nur 50% des geforderten Wertes), kann man m.E. die Abnahme verweigern. Dann muß der Zimmermann beweisen, daß das OK. ist Allerdings gibt's einen Nachteil: Erstmal steht der Bau still. Gruß mmue |
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genau daran dachte ich auch und habe nachgeschaut: keine 5cm. Das die kleine vertikale Nagelreihe irgendwas bringt, dürfte eher diskutabel sein. So eine festgeschrieben Mindestauflagelänge würde mich auch sehr interessieren, wenn es denn irgendwo wäre. |
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@mmue
Würde ich eher nicht als erheblichen Mangel sehen. Bei einem vllt 5m Balken fehlen 12cm. (Wenn Statik okay) Das kann er ja erstatten. Kommt aber auch auf den Vertrag an. Da könnte dann auch etwas auf den Auftraggeber zukommen. Er hat dann ja wohl auch die Pflicht zur Abnahme. |
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