in AUT ist die Schneeüberhanglast nur für den ULS maßgebend (was für diesen LF m.E. nach auch Sinn macht):
ÖNB 1993-1-1:2018, 10.2.1 - Festlegungen zu Schneeüberhang: Diese Beanspruchung
ist nur für den Nachweis von einzelnen Tragwerksteilen im Grenzzustand der Tragfähigkeit
zu berücksichtigen.
lg
w.