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Aufbau einer Baustatik-Abteilung für Glasfassaden 30 Nov 2019 08:13 #66362

In Niedersachsen gibt es grundsätzlich zwei Formate bei der Baugenehmigung.

1. genehmigungsfreie Bauvorhaben im vereinfachten Verfahren.
Die Größe und Art der Gebäude ist überschaubar und begrenzt.
Bei diesen muss die Standsicherheit von Personen nachgewiesen werden, die in einer von der Ing.Kammer geführten Liste eingetragen sind. Die Eintragungen in Listen anderer Bundesländer werden anerkannt. Die Statik wird nicht geprüft.

2. genehmigungsbedürftige Bauvorhaben
Alle anderen Gebäude. Die Statik wird immer geprüft, unabhängig vom vorhandenen Listeneintrag. Die Referenz des Aufstellers wird hingegen nicht hinterfragt.

Wichtig ist zwischen Entwurfsverfasser (Bauvorlage) und Tragwerksplaner (Standsicherheitsnachweis) zu differenzieren. Der Entwurfsverfasser muss nicht studiert haben, der Tragwerksplaner schon.

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Letzte Änderung: von DeO.

Aufbau einer Baustatik-Abteilung für Glasfassaden 30 Nov 2019 12:01 #66364

hi,

Ernst schrieb: ..
In NRW wird demzufolge dann wohl für Ersteller von Standsicherheitsnachweisen in allen GK 1-5 eine Fachlisteneintragung "qualifizierter Tragwerksplaner" erforderlich! Richtig?

Kann noch jemand etwas für andere Bundesländer beitragen?


nein - aktuell nicht, mangels akuteller und belastbarer erfahrugnen, weil sich immer wieder was ändert und manchmal zwischen augebot und auftrag so viel zeit ist, dass sich selbst da was ändern kann.

ich bin gespannt, wie der nächste auftrag in nrw eingestielt wird: angeblich gibt´s zwischen den kammern ein gegenseitigkeitsabkommen und mit bayika-eintrag ging alles - war jedenfalls bisher so.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aufbau einer Baustatik-Abteilung für Glasfassaden 13 Dez 2019 11:02 #66470

  • PRStatikerSN
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  • Beiträge: 6
Hallo Leute,

vielen Dank für Eure zahlreichen Kommentare zu den Rechtslagen in einigen Bundesländern.

In diesem Zusammenhang stellen sich jedoch noch folgende entscheidende und essenzielle Fragen, die letztendlich für den Aufbau unserer Baustatik-Abteilung von großer Bedeutung sein können:

Das Bauvorhaben (unabhängig vom Bundesland) wurde durch die zuständige Baubehörde genehmigt. Der Entwurfsverfasser bzw. Bauvorlageberechtigte hat also gute Arbeit geleistet.

Auf Grundlage der Ausführungsplanung werden die Glasfassadenarbeiten ausgeschrieben und letztendlich an unser Unternehmen vergeben.

Wir erstellen nun zur statischen Dimensionierung der beauftragten Glasfassadenelemente die statischen Nachweise für die Glasscheiben, Pfosten-/ Riegel-Tragwerke und Baukörperanschlüsse.

Für diese Leistung werden wir gemäß Leistungsverzeichnis auch entsprechend vergütet.

Die Gebäudeklasse des Bauvorhabens und das Bundesland, in welchem das neue Gebäude entsteht, werden an dieser Stelle vernachlässigt.

Folgende Fragen dazu:

1.) Muss der Tragwerksplaner, der unsere Glasfassaden statisch nachgewiesen hat, grundsätzlich die Bauvorlageberechtigung besitzen und/oder grundsätzlich Entwurfsverfasser sein und/oder grundsätzlich in einer Ingenieurkammer eingetragen sein (Liste der Entwurfsverfasser, Liste der Bauvorlageberechtigten,..), obwohl dieser mit seiner Statik keine Baugenehmigung einer Baubehörde erwirkt und wir uns bereits in der Bauphase befinden?

2.) Wie lässt sich die Situation im Grundsatz baurechtlich einordnen?

3.) Lässt sich die Arbeit dieses Tragwerksplaners eventuell sogar in eine Leistungsphase gemäß HOAI einstufen?

4.) Unterscheiden die Landesbauordnungen auch zwischen der Gesamtstatik für die Baugenehmigung (erstellt vom bauvorlageberechtigten Baustatiker in LPH 4 nach HOAI) und der separaten Fassadenstatik (erstellt durch den Tragwerksplaner des beauftragten Fassadenbauunternehmens) oder gelten alle Regelungen in Bezug auf die Statik grundsätzlich für alle am Bau beteiligten Statiker?

Bereits jetzt vielen Dank für Eure Kommentare.

Es grüßt der PRStatikerSN.

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Aufbau einer Baustatik-Abteilung für Glasfassaden 13 Dez 2019 16:03 #66472

hi,

zu 1.
der üblicherweise von der baubehörde geforderte standsicherheit gehört für dich nicht zu den für die baugenehmigung erforderlichen unterlagen? vielleicht solltest du jetzt mal nicht abstrahieren, sondern sagen, welches bundesland und wo du das aus der bauordnung rausliest?

es kann für den aufsteller, je nach bundesland und gebäudeklasse, hilfreich sein, in der richtigen liste eingetragen zu sein.

zu 2.
im grundsatz: entsprechend der jeweiligen bauordnung. willkommen im föderalismus

zu 3.
nein > fassadenstatik ost e. besondere leistung

zu 4.
is doch klar - fassadenstatiker durfen alles :D
quatsch - natürlich gilt der satz nach dem "oder".

wie habt ihr das bisher gemacht? hat der twp für das gebäude anforderungen an eure arbeiten definiert? habt ihr einen twp, der das bisher für euch gemacht hat? heisst dein chef karl? fragen über fragen ..

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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Aufbau einer Baustatik-Abteilung für Glasfassaden 14 Dez 2019 08:40 #66475

Ich gehe einmal davon aus, dass der besagte Glasfassadenhersteller deutschlandweit baut mit leichter Tendenz UK/CH/DK

Damit sich das mit der eigenen Statikabteilung kostentechnisch auch lohnt d.h. enge Zusammenarbeit mit der Fertigung und dem Montageteam, Optimierung gegenüber dem LV (...kleinere Profile oder bzw. Wandstärkenreduzierung, Dübel < M12, Float anstelle TVG/ESG,...) braucht Ihr definitiv schon erfahrene Fassadenstatiker m/w/d die Ihr irgendwo finden/abwerben müsst.

Die erfüllen dann auch die Voraussetzungen sich in eine Fachliste „Standsicherheit“ bzw. „Qualifizierter Tragwerksplaner“ eintragen zu lassen. Die Kosten sind überschaubar.

Aufpassen musst du, dass euer Vertrieb die Statikleistungen später in Vertragsverhandlungen nicht verschenkt.


zu 1: Nein, keine EV/BVB Listeneintrag erforderlich.

zu 2: Ihr seid nur Fachplaner“. Hier wird, so wie ich das sehe, in NRW (und wahrscheinlich zukünftig in anderen Bundesländern auch) ein eingetragener „Qualifizierter Tragwerksplaner“ gefordert.

zu 3: Nein, oder zahlt ihr eure bisherigen Statiker nach Bausumme wenn Ihr 500 gleiche Fassadenelemente baut?

zu 4: siehe 1+2

Grüße

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