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Statik nach EBA (Eisenbahn-Bundesamt) 07 Nov 2019 15:23 #66169

Hallo zusammen,

ich habe eine "Statik nach EBA" (Eisenbahn-Bundesamt) zu rechnen. Es ist ein Schachtbauwerk. Dass ich die Belastung LM71/UIC71 zu berücksichtigen habe, ist klar. Gibt es weitere Dinge für mich zu beachten? Ich finde keine Richtlinien oder Ähnliches. Gibt es konstruktive Regeln zu beachten oder Vergleichbares?

Danke im Voraus für Antworten.

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Statik nach EBA (Eisenbahn-Bundesamt) 07 Nov 2019 15:41 #66170

Hallo Havelman,

da gab's mal
- Eisenbahnspezifische Liste Technischer Baubestimmungen (ELTB)
- Vorschrift für Eisenbahnbrücken und sonstige Ingenieurbauwerke (VEI).

Bin mir aber nicht sicher, ob die noch aktuell sind.

Einfach mal bei der DB anfragen. Die technische Abteilung war (früher) recht kooperativ.

Der Prüfer muß von der DB zertifiziert sein. Steht der schon fest?

Gruß
mmue
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Statik nach EBA (Eisenbahn-Bundesamt) 07 Nov 2019 19:02 #66171

Außerdem noch die Ril 804 - "Eisenbahnbrücken (und sonstige Ingenieurbauwerke) planen, bauen und instand halten"

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Statik nach EBA (Eisenbahn-Bundesamt) 14 Nov 2019 06:58 #66185

Hallo,
außerdem kann noch RIL 836 "Erdbauwerke" interessant sein. Bei Statikunterlagen für die Bahn ist so ziemlich ALLES geregelt: Von der Schriftgröße auf den Plänen bis zum Layout der Statikdeckblätter, ebenso auch die einzureichenden Ausfertigungen. Hab 2007 mal ein "Bahnprojekt" bearbeitet - das war ein Zirkus :-)

Viel Erfolg,
Gruß mcberg

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Statik nach EBA (Eisenbahn-Bundesamt) 14 Nov 2019 07:43 #66186

mcberg schrieb: Hallo,
außerdem kann noch RIL 836 "Erdbauwerke" interessant sein. Bei Statikunterlagen für die Bahn ist so ziemlich ALLES geregelt: Von der Schriftgröße auf den Plänen bis zum Layout der Statikdeckblätter, ebenso auch die einzureichenden Ausfertigungen. Hab 2007 mal ein "Bahnprojekt" bearbeitet - das war ein Zirkus :-)


ja, es ist wirklich unangenehm, wenn es mit voller Wucht zuschlägt.

Allerdings gilt schon zu unterscheiden, ob das Bauwerk im Einflussbereich der Bahn (Schienen, Loks...) liegt, oder eben nicht. Wenn nicht, ist es sehr gut möglich, dass es ganz normal abläuft, ohne sonderliche Vorschriften. Das bedarf einer Absprache mit dem zuständigen Projektleiter bei der Bahn. So zumindest handhabe ich es und die DB (Cargo) zählt zu meinen Kunden.

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