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Wintergarten im öffentlichen Bereich 12 x 3 x 3 m 24 Sep 2019 16:04 #65920

Hallo,


ein Kunde von mir wünscht sich einen Wintergarten (freistehend) für den Weihnachtsmarkt. Die Leute gehen ein und aus, nutzen ihn auch als Raucherinsel.

Geplant ist folgendes:

- Grundfläche 12 x 3 m, Schrägdach 9 Grad, höchster Punkt bei ca. 3,4 m
- die Standddauer von ca 5 Wochen im feuchten Winter, im Garten selbst wird geheizt
- Ausgangsmaterial für Stützen und Träger ist Brettschichtholz 320 x 160 mm aus Fichte NK2, lackiert.
- Der Garten ist mit PETG Platten überdacht - diese ragen zu allen Seiten ca 50 cm hervor.

Meine Frage ist nun - muss das von irgendwem abgenommen werden? Ist die statische Prüfung für Bauten im öffentlichen Bereich Pflicht?
Der Garten existiert auf dem Rechner schon. Reicht das für die statische Prüfug schon aus? In welcher Größenordnung wäre diese Berechnung finanziell angesiedelt?

Viele Grüße

MBB

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Wintergarten im öffentlichen Bereich 12 x 3 x 3 m 24 Sep 2019 16:13 #65921

Hallo,
je nach Bundesland und dessen Landesbauordnung
und natürlich unter Berücksichtigung der Tatsache,
dass es sich um temporäres Bauwerk handelt.

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Wintergarten im öffentlichen Bereich 12 x 3 x 3 m 24 Sep 2019 16:37 #65922

Hallo Peter,

vielen Dank für deine Antwort.

In der Landesbauordnung für Berlin (www.bauordnungen.de/Berlin.pdf) sehe ich nicht wirklich durch - wo findet man da was zu temporären Bauten? Gibt es dafür vielleicht eine andere Bezeichnung?

Grüße

MBB

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Wintergarten im öffentlichen Bereich 12 x 3 x 3 m 24 Sep 2019 16:43 #65923

Auf seite 42 habe ich folgendes gefunden :

"§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind:..."

13. folgende vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Anlagen:

e) bauliche Anlagen, die für höchstens drei Monate auf genehmigtem Messe- und Ausstellungsgelände errichtet werden, ausgenommen Fliegende Bauten,

f) Verkaufsstände und andere bauliche Anlagen auf Straßenfesten, Volksfesten und Märkten, ausgenommen Fliegende Bauten

- da dürfte der Wintergarten ja hinein fallen oder? Verfahrensferi = ich kann theoretisch bauen was ich möchte? Will halt echt keinen Stress am Ende.

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Wintergarten im öffentlichen Bereich 12 x 3 x 3 m 24 Sep 2019 17:33 #65924

Hallo nochmal

MBB schrieb:
- da dürfte der Wintergarten ja hinein fallen oder? Verfahrensferi = ich kann theoretisch bauen was ich möchte? Will halt echt keinen Stress am Ende.


anhand dieser Info, der Zeichnung und einem Lageplan zum Bauamt
gehen und nachfragen....
könnte Ärger ersparen und Planungssicherheit geben.
Folgende Benutzer bedankten sich: MBB

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Wintergarten im öffentlichen Bereich 12 x 3 x 3 m 24 Sep 2019 17:45 #65925

Hallo MBB,

auch wenn es sich streng gesehen nicht um einen Fliegenden Bau gemäß §76 BauO Bln handelt, wird es in Berlin als solcher angesehen.

Für die Abnahme Fliegender Bauten in Berlin ist der TÜV Rheinland in der Alboinstraße zuständig.
Ist der TÜV nicht auch sowieso schon für die Durchführung der Gebrauchsabnahmen auf dem Platz? Klärung mit dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes erforderlich.

Da Dein Konstrukt durch öffentlichen Verkehr begehbar ist, kann das streng genommen auch die Notwendigkeit einer Ausführungsgenehmigung (ein sogenanntes Prüfbuch) nach sich ziehen.
Aber nach meiner Erfahrung sollte es mit einer geprüften Statik funktionieren. Rechtzeitig Kontakt mit dem TÜV aufnehmen.

Hier ist dann als Norm die DIN EN 13814 anzuwenden.


Kontakt hier ersichtlich:
www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-b...n/artikel.280081.php

www.tuv.com/germany/de/sicherheit-f%C3%B...liegende-bauten.html

Das mag jetzt etwas schwarzseherisch formuliert sein. Aber in letzter Zeit wird hier schon genau(er) hingesehen.


Gruß
taw

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Letzte Änderung: von taw.
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