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Liebe Kollegen,
eine Frage zum rudimentären Holzbau. Eine Gartengemeinschaft hat um einen bestehenden Baum sechs/ sieben Stämme vertikal im Kreis aufgestellt, in Boden eingelassen ca. 1,00m. Oben sind diese horzontal durch Holzbalken miteinander verbunden, so dass die Austeifung der KOnstruktion ansich gewährleistet ist. Meine Frage geht zum Holzschutz. DIe Baumstämme wurden in den Boden eingelassen. Jedoch nach "altbewährter Tradition" einfach in Bitumen getränkt um den Holzschutz zu gewährleisten (Feuchtigkeit, Fäule usw.) Gibt es hier irgendwelche DIN Normen welche dies zulassen? Hat hier jmd Erfahrung? Vielen Dank, C.Trost |
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Schau mal nach bei "Strommasten aus Holz".
Da könnte was drin stehen, ob die Vorschriften immer noch ihre Gültigkeit haben, kann ich dir nicht sagen.
Folgende Benutzer bedankten sich: trost-Bau
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öh ... handelt sich denn überhaupt um ein Bauwerk in dem Sinne, dass Vorschriften aus dem statisch.konstruktiven Zuständigkeitsbereich anzuwenden sind?
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Hallo,
Das nannte sich wohl früher Holzmastenbauart DIN 18900. Ich weiß nicht, ob die Norm noch gültig ist. Aber selbst diese Bauweise kommt nicht ohne Beton aus, also für deinen Fall nicht anwendbar. Ich vermute, daß du nur einfach in den Boden gesteckte Holzpfosten hast. Das wäre dann hinsichtlich des Holzschutzes DIN 68800 GK4. Die in den Boden gesteckten Pfosten wirst du aber, falls notwendig, statisch nicht auf Windsog nachweisen können. Gruß mmue |
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