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Neueröffnung Ingenieurbüro im Nürnberger Raum 15 Aug 2019 13:45 #65594

TWB schrieb:
Da die HOAI Mindestsätze nun ja nicht mehr bindend sind könnte man ja
diese Mindestsätze nun noch massiv unterschreiten.


Vorsicht! Der EuGH hat lediglich festgestellt, dass die Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind. Daher sind diese Regelungen in Gerichtsverfahren (!) nicht mehr anzuwenden www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?G...eichen=14+U+182%2F18

Für das OLG Hamm ist die HOAI nach wie vor verbindliches Preisrahmenrecht www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?G...zeichen=21+U+24%2F18

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Neueröffnung Ingenieurbüro im Nürnberger Raum 15 Aug 2019 14:05 #65595

KaiF schrieb: Für das OLG Hamm ist die HOAI nach wie vor verbindliches Preisrahmenrecht www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?G...zeichen=21+U+24%2F18


So wie ich es lese bezieht sich das auf Prozesse, also laufende Streitfälle.
(wenn ich den begriff "Prozesse" so richtig interpretiere)

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Neueröffnung Ingenieurbüro im Nürnberger Raum 15 Aug 2019 14:13 #65596

Aus der Urteilsbegründung des OLG Hamm:

Das Urteil des EuGH im Vertragsverletzungsverfahren bindet nämlich nur den Mitgliedstaat, der nach eigenem Ermessen die geeigneten Maßnahmen ergreifen muss, um den europarechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Für den einzelnen Unionsbürger geht von dem Urteil keine Rechtswirkung aus.

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