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Kopfplatte mit Schraube beschädigt? 03 Aug 2019 12:49 #65502

Hallo liebe Statiker,

ich bin Bauleihe und möchte euch von meiner Erfahrung beim Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung berichten. Ich hoffe, dass ich durch euer Wissen, eure Erfahrung, aber auch eure Einschätzung einen näheren Einblick und ein besseres Verständnis erlange (sofern das aus der Ferne und anhand von Bildern überhaupt möglich ist), um dann besser und gezielter für den weiteren Weg (Rechtsstreit) vorgehen zu können. Also ich hoffe, ihr habt genug Geduld und Zeit, euch meinen Beitrag durchzulesen!!!

Wie schon beschrieben habe ich letztes Jahr eine Neubau-Eigentumswohnung gekauft, welche ich in ihren verschiedenen Bauphasen von Anfang an begleitet habe.
Beim Begutachten der Wände ist sofort aufgefallen, dass ein Stahlträger ähnliches Objekt in drei verschiedene Räume (Badezimmer, Schlafzimmer, Flur) reinragte. Für mich war das schockierend, denn es stellte für mich gleich einen größeren optischen Mangel dar. Die Wohnung hatte mit ihren hohen Decken von 2,60m geworben, und dann sollten gleich 3 Räume mit hässlichen Verkleidungen an den Decken ausgestattet werden?
Besonders störend hätte ich die unschöne Verkleidung des Stahlträgers im Badezimmer empfunden, denn hier habe ich dunkle Maxi-Fliesen bis zur Decke, welche dann durch eine störende weiße Tapetenverkleidung optisch gestört werden. Aber auch im Eingangsbereich/Flur gleich eine unschöne schräge verkleidete Ecke im Raum zu sehen, stört das Gesamtbild, und die Tatsache, dass gleich drei Räumlichkeiten auf einmal davon betroffen sind, sind doch sehr ärgerlich.
Im Grundriss, welcher allerdings keine Detailplanung preisgibt, ist der Stahlträger an dieser Stelle zwar eingezeichnet, aber so, dass er in den Wänden liegt, und nicht herausragt. Ich weiß nicht, inwiefern der Plan es zulässt, ob ein Stahlträger hinter den Wänden versteckt sein müsste oder aufgrund der Tatsache, dass es sich hier nicht um eine Detailplanung handelt, dass es auch legitim ist, dass er herausragt.
Für mich stellt sich hier schon die Frage, ob es generell zulässig oder üblich ist, dass ein solches Objekt gleich in drei Räume ragt oder ob hier schlichtweg eine Fehlplanung oder Fehlbestellung (Größe) vorliegt.
Bei genauerer Betrachtung ist des Weiteren aufgefallen, dass der Stahlträger gar nicht richtig aufliegt, sondern mehr oder weniger in der Luft hängt und nur durch eine Schraube verbunden wird, bzw. auf den Wänden aufliegt. Man konnte sogar mit einem Zollstock in den Luftraum hineinfassen. Hier gleich die nächste Frage, wer kennt ein solches Konstrukt (Kopfplatte mit Schraube) und ist es üblich, dass diese Kopfplatte nicht richtig auf den Wänden aufliegt, sondern nur durch die Schraube verbunden wird. Ich bitte um nähere Erklärung zu der Funktionsweise eines solchen Konstrukts und ob dies auch alles seine Richtigkeit so hat?

Ich habe den optischen Mangel natürlich gleich dem Bauherren und dessen Architekten mitgeteilt, dass ich damit sehr unzufrieden sei und ob man dies auch anders lösen könnte. Denn auch einen Sachverständigen, den ich beauftragt hatte, konnte zwar nicht viel zu der Funktionsweise des Trägers mitteilen, äußerte sich aber dazu, dass es wohl nicht üblich sei, dass gleich drei Räume betroffen seien und man das auch sicherlich anders hätte lösen können (Fehlplanung?).
Der Bauherr sagte nur kurz und knapp, der Stahlträger sei aus statischen Gründen notwendig und es wäre nicht anders zu realisieren. Der Architekt bestätigte dies und sagte, dass man da auch keine Ecken aus statischen Gründen entfernen könne, diese seien alle erforderlich. Ich gab mich natürlich nicht gleich zufrieden und behielt mir diese optischen Mängel in einem Gutachten vor. Wenig später stellte ich bei einer erneuten Baustellenbegehung fest, dass die Ecke der Kopfplatte im Schlafzimmer komplett entfernt/weggeflext wurde. Der Architekt, welcher mir erst noch sagte, dies sei aus statischen Gründen nicht zu realisieren, veranlasste dies ein wenig später dann doch, ohne mich in Kenntnis darüber zu setzt. Der Bauherr äußerte sich dazu wie folgt: er sagte, wäre er der Architekt gewesen, hätte er das nicht gemacht. Hier liegt schon eine Uneinigkeit zwischen Bauherr und Architekten vor, die es aufzuklären gilt. Nun ist der Stahlträger an dieser Seite manipuliert/beschädigt. Meine Frage ist es, ist die Kopfplatte dadurch in ihrer Funktionsweise eingeschränkt? Oder erfüllt sie nach wie vor 100% ihre Funktion/ ihren Nutzen. Muss die Kopfplatte ausgetauscht/ersetzt werden, ist dadurch die ganze Statik des Hauses betroffen?
Durch das Wegflexen der Ecke im Schlafzimmer ist dieser optische Mangel in diesem Raum kaschiert.
Im Badezimmer, so ist es meine Vermutung, wurde auch eine Lösung für das Kaschieren des optischen Mangels gefunden. Der Bauherr wusste, dass ich hier ein Teil der Decke abhängen lassen wollte, weil ich eine Regendusche einbauen ließ, die das Abhängen der Decke erfordert. Das Abhängen der Decke war jedoch in keinem Angebot beauftragt, geschweige denn bestätigt. Eines Tages war auch hier bei einer Baustellenbegehung die Decke im Badezimmer einfach ohne mein Wissen abgehängt. Alle Leistungen die ich bisher als Sonderleistung forderte, wurden durch ein Angebot bestätigt. Nur hier war die Decke plötzlich abgehängt. Auf meine Frage, wer dies veranlasst hatte, hiess es, sie wollten die Decke doch ohnehin abhängen lassen. Es gab also niemanden, der den Auftrag erteilte, was mich vermuten ließ, dass der Bauherr dies absichtlich veranlasste, um den optischen Mangel der Kopfplatte zu kaschieren. Denn eigentlich wollte ich nur einen Teil der Decke abhängen lassen und nicht die komplette Decke, und wie schon erwähnt lag gar kein Angebot vor.
Einzig und allein der optische Mangel im Flur durch die kopfplatte konnte unter keinem Vorwand kaschiert werden, denn hier sollte keine Decke von mir abgehängt werden, noch konnte man diesen Teil des Trägers wegflexen, denn dort lag eine Schraube. So wurde dieser Teil sehr unschön als schräge Ecke verkleidet.

Zusammenfassend möchte ich gerne nach eurem Rat fragen. Ich finde der ganze Ablauf bezüglich der Stahlträgerplatte ist sehr kurios und nicht professionell abgewickelt worden. Des Weiteren habe ich auch ein sehr unwohles Gefühl dabei, ob der Stahlträger nun wirklich seine Funktion noch erfüllt, und die optische Einschränkung sei in einem Rechtsstreit auch mit einer Minderung zu bewerten. Was aber viel wichtiger ist, ist die Frage ob der Stahlträger nun durch das Abflexen ausgetauscht werden muss.
Da mehrere Mängel bei dem Bauprojekt vorliegen, wird auch dieser mit in den Rechtsstreit aufgenommen und je mehr Informationen ich dazu weiß, oder Hilfestellungen, wie ich damit weiter vorgehe, desto besser kann ich mich darauf vorbereiten.
Wie schon gesagt, konnte mein Sachverständiger keine große Auskunft über die Funktionsweise geben, eine Statikerin von der Stadt versuche ich nun schon seit 2 Monaten mit näheren Informationen zu kontaktieren, aber ich habe das Gefühl, sie meidet diesen Punkt.
Ich habe mehrere Architekten bereits danach befragt, welche mir sehr unterschiedliche Informationen gaben.
Vlt. Gibt es hier jemanden, der sich sehr genau damit auskennt und auch anhand von Bildern etwas dazu sagen kann, was mir weiterhelfen würde. Ansonsten wäre es meine Frage, wie würde man weiter vorgehen, müsste ich einen Statiker beauftragen, der die ganze wand aufreißt, um zu prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat? (Ich möchte es gerne vermeiden, vorher schon große Kosten zu haben). Oder wartet man darauf, dass das Gericht einen Gutachter stellt.

Ich danke euch für eure Zeit und Mühe!!
Liebe Grüße
Coco :kiss: :blush:

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Kopfplatte mit Schraube beschädigt? 04 Aug 2019 19:28 #65513

Hallo,

große Hilfe wirst du hier nicht bekommen, da das in der Form nicht die Funktionsweise dieses Forums ist.
Meine Anmerkungen:
- Das ist eine Stahlstütze und kein Stahlträger.
- Die ist planmäßig da drin. Dass es "nicht anders ging", mag je nach Größe des fachlichen Tellerrandes stimmen, allerdings ist die Ausführung tatsächlich schlecht, um nicht zu sagen: scheiße.
- Die Ausführung sollte planmäßig natürlich verdeckt erfolgen. Anscheinend hat jemand nicht bedacht, dass zu einer Stütze auch eine Kopf- und Fußplatte gehört, die nicht in die örtliche Geometrie zu passen scheint. Aufgefallen ist es dann wohl erst beim Einbau.
- Was die Schraube da soll, erschließt sich mir nicht. Auch kann ich keinen vollflächigen Kontakt der Kopfplatte mit dem abzutragenden Bauteil erkennen.
- Ob Materialabtrag möglich und statisch unbedenklich ist, kann dir hier niemand beantworten und anscheinend scheiden sich auch dabei die Geister jener, die tieferen Einblick als wir in dein Bauvorhaben haben.
- Meine baurechtlichen Kenntnisse sind sehr bescheiden, ich denke aber, diese Situation ist von deinem Standpunkt aus inakzeptabel und dass gegen diesen Pfusch - nennen wir das Kind beim Namen, auch wenn es vielleicht planmäßiger Pfusch ist - Ausbesserung zu erfolgen hat, damit dein bestellter Endzustand (8 Ecken je Raum, keine 10) übergeben werden kann.
- Jemand mit Kenntnis muss sich die Planung ansehen, dann die Ausführung und kann dann entscheiden, ob die Kopfplatte gekürzt werden kann oder nicht.
- Andere Architekten befragen bringt dir nichts, die haben davon keine Ahnung. Wenn, dann ein Statiker, der Einblicke in die Planung bekommt.
- Die Vorgehensweise empfinde ich, um deine Meinung zu bekräftigen, ebenfalls fraglich: von wegen "Sie wollten doch eine abgehängte Decke". Jetzt gilt es, noch mehr aufzupassen, da Schlitzohren auf der anderen Seite des Tischs sind.

Viel Glück und es heißt Laie.

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