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Hallo Forum,
bei der Bemessung einer Decke über einer Tiefgarage habe ich die Unterzüge als Plattenbalken gerechnet. Die Ausführung der Decke erfolgt mit Elementdecken (Filigrandecken). In Auflagernähe ist Flanschschubbewehrung erforderlich. Je nach Planung des Fertigteilwerks (die noch nicht erfolgt ist) liegen im Bereich der einzubauenden Flanschschubbewehrung Plattenfugen, so dass die erforderliche untere Lage der Flanschschubbewehrung dort nicht in der Filigranplatte eingebaut werden kann. Meine Frage: Wie wird das in anderen Büros umgesetzt? Möglichkeiten wären: 1) Hinweis auf dem Plan, dass das Fertigteilwerk dort die Flanschschubbewehrung einzuplanen hat und die Plattenstöße dementsprechend zu planen sind. 2) Verlegung der unteren Lage der Flanschschubbewehrung direkt auf der Filigrandecke. zu 2) Ist das so möglich? Es werden einige cm Höhe "vergeben". Eine ähnliche Fragestellung gibt es auch beim Thema Kollapsbewehrung über Stützen. Dazu habe ich jedoch einen Artikel (Bautechnik 88 (2011), Heft 8; Autoren Univ.-Prof. Dr.-Ing. Markus Held, Dipl.-Ing. Torsten Welsch) gefunden, in dem die Möglichkeit eingeräumt wird diese Bewehrung auch direkt auf der Filigrandecke zu verlegen. Bin gespannt auf eure Rückmeldungen, wie ihr diese Fragestellung bei der Flanschschubbewehrung löst. Gruß MickMeinName |
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Hallo,
Ja. Ja. 'Höhenverlust' muß m.E. in Kauf genommen werden, ist aber i.d.R. nicht problematisch. Gruß mmue |
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Hallo mmue,
vielen Dank für das Feedback. Gruß MickMeinName |
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