Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:

THEMA:

Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 07:14 #65467

hi,

Felix121 schrieb: ich bin neu hier im Forum und möchte mich gleich mit einer eher außergewöhnlichen Frage an euch wenden:

Drei Leute und ich bauen auf einem zuvor gekauften Grundstück vier Reihenhäuser über einen Bauträger. Der Bauträger hat die Planung und die Statik extern vergeben

nö. so aussergewöhnlich ist die frage nicht.
zuerst kannst du mal für dich klären, wer bauherr ist und die verantwortung trägt.
wenn die "baugruppe" auf eigenem grund baut, dann nicht mit bauträger.
bauträger bauen für sich auf eigenem grund und verkaufen ihr qualitätsprodukt.
generalunternehmer bauen auf fremden grund nach fremden plänen, grund und bau gehört dem auftraggeber.
generalübernehmer .. dito, bringen aber selbst die planung.
(das könnte man noch etwa zerfieseln hinsichtlich totalübernehmer, die abgrenzung etwas anders vornehmen, aber das sollte jemand machen, der auch den vertrag kennt und versteht)

Felix121 schrieb: Lt. einem umfangreichen Gutachten ist zu wenig Stahl in den Decken verbaut, Schubträger wurden durchtrennt und eine tragende Wand als nicht tragend ausgeführt

wenn man ein gutachten erstellt, ist man meist ziemlich vorsichtig, um nicht selbst in regress genommen zu werden - insofern halte ich das gutachten für eine brauchbare grundlage.
ob es sinnvoll ist, die wand zu sanieren (ich frag mich, was daran bautechnisch so kompliziert sein soll, dass es ewig dauert) erschliesst sich mir nicht, ich vermute aber logische und juristische fallstricke.

Jens01 schrieb: ..
oder man klärt das selbst, sehr kurz, sehr billig, viel Mut


nö. das ist nicht mal als arbeitshypthese brauchbar.
der vertragspartner der bauherrengruppe ist der sogenannte "bauträger" (s.o.).
an den ist nachhaltig zu adressieren.
wo die reise hingeht, wenn bezeugte und oder fotografierte mängel der bewehrungsverlegung vorhanden sind, ist offen.

die aufgezeigten heilungsversuche funktionieren vielleicht - auf dem papier. selbst das ist inzwischen problematisch, weil "jeder" von den mängeln weiss.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Letzte Änderung: von markus.

Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 07:47 #65468

Ich habe ähnliche Fälle durch und kann euch aus dieser Erfahrung nur dringend von einem Rechtsstreit abraten. Bei Bauträgern ist auf diesem Weg selten was zu holen. Die sind verschuldet bis unter die Mütze und am Ende steht ihr an sechster Stelle hinter den Banken und kriegt nach 5 Jahren Streit dann 1000 € raus.

Versucht was über's Pfandrecht durchzusetzen, aber da müßt ihr schnell und unerschrocken sein.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 07:52 #65469

markus schrieb: zuerst kannst du mal für dich klären, wer bauherr ist und die verantwortung trägt.
wenn die "baugruppe" auf eigenem grund baut, dann nicht mit bauträger.
bauträger bauen für sich auf eigenem grund und verkaufen ihr qualitätsprodukt.
generalunternehmer bauen auf fremden grund nach fremden plänen, grund und bau gehört dem auftraggeber.
generalübernehmer .. dito, bringen aber selbst die planung.
(das könnte man noch etwa zerfieseln hinsichtlich totalübernehmer, die abgrenzung etwas anders vornehmen, aber das sollte jemand machen, der auch den vertrag kennt und versteht)


Dann gibt es auch noch die Sorte Bauträger, die sich eine klamme Firma als Generalübernehmer suchen und die dann am langen Arm verhungern lassen. Da hast Du überhaupt keinen Durchgriff mehr. Ich kriege grad wieder einen dicken Hals, wenn ich dran denke.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 07:58 #65470

hi kai,

falls (!) vom bt gekauft wird, interessiert nicht der gü des bt, sondern der vertrag immobilienkäufer vs. bt.

ot/
wenn du auch gutachterlich unterwegs bist: hast du nicht den eindruck, juristen mögen lieber kaufrecht als baurecht?

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 08:09 #65471

Hallo,

ich habe den Generalunternehmervertrag vor mir liegen.
Darin wird die Erstellung eines schlüsselfertigen Hauses vereinbart.
Auch im Vertrag enthalten: Die Unterlagen, die für den Bauantrag benötigt werden muss der GU liefern, also auch die Statik.

Wäre es möglich bei dem Reihenhausblock nur die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit für 3 Häuser zu bescheinigen, nicht aber für das vierte?

Gruß
Felix

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 08:13 #65472

Der BT fährt den GÜ mitten im Bau in die Pleite und damit gucken alle in die Röhre, die vom GÜ beauftragt wurden.
Gegenüber dem Bauherrn erfüllt der BT seinen Vertrag wie folgt.
1. behält er gleich aus den ersten Abschlagszahlungen seine Provision in Höhe von mehreren 10 t€ ein
2. stellt er sich gegenüber dem Bauherrn an der Pleite des GÜ unschuldig. Er organisiert dann sogar fleißig alle Nachfolgeaufträge, die er an mit ihm verbandelte Firmen verteilt. Die dadurch höheren Kosten werden an den Bauherrn geschoben und der zahlt auch noch gerne, weil ihm "sein" BT ja aus der Misere hilft.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher  | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten