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Erklärung über Bauausführung 31 Jul 2019 13:03 #65479

Denkt bitte an die alte Regel: Recht bekommen und Geld bekommen sind zwei Paar Schuhe.
Den Rechtsstreit führen und ggf. gewinnen ist das Handwerk der Anwälte. Schon hier müßt ihr aufpassen und überwachen, denn auch unter Fachanwälten gibt es Blindgänger wie unter "Fachfirmen".
Und ihr müßt euch zehnmal vergewissern, dass euch die unterlegene Partei am Ende den Schadensersatz auch wirklich zahlt. Eine Sicherungshypothek ist hier zwar ein zuverlässiges Mittel, aber die muss möglichst an erster oder zweiter Stelle im Grundbuch stehen, sonst ist die wertlos.

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Erklärung über Bauausführung 31 Jul 2019 16:59 #65480

Hallo,

Wahrscheinlich wäre es am sinnvollsten nur darauf zu klagen, dass der GU eine Erklärung über die Bauausführung beischafft und somit alle statischen Mängel abstellt.


Nun, das wäre m.E. erstmal die aussichtsreichere Klage. Der GU (oder Bauträger?), der den Statiker beauftragt hat, muß auch dafür sorgen, daß die Bauaufsichtsbehörde den Bau in statischer Hinsicht freigibt. Sonst hat er (euer Auftragnehmer) was versäumt, wie's aussieht. Formal fehlt das Schreiben, das Voraussetzung für die Abnahme der BAB ist. Und formal geht immer einfacher als sich mit der Sache (dem Mangel) an sich auseinanderzusetzen. Schreiben fehlt, keine Abnahme, kein Geld.

Dass wir Mietausfall, Vertragsstrafe und Kaufpreisminderung geltend machen können, sehe ich eher kritisch.


Das wäre aber die logische Folge aus der fehlenden Bescheinigung. Wenn ich daran denke, daß sich so ein Prozeß über Jahre hinziehen könnte, dann ist, wenn ihr den Prozeß gewinnt, das doch die wirtschaftlich interessantere Forderung. Wenn dann z.Zt. noch über 9% Verzinsung über Jahre auflaufen, dann ist das ein richtiges Druckmittel. Ohne diese Forderungen wäre ein Prozeß nur wegen des fehlenden Papiers ein zahnloser Tiger. Am Ende ziehen die ein fadenscheiniges Papier aus der Tasche, die Sache ist erledigt und ihr hattet den Schaden.

Ach ja, Vertragsstrafe (wenn denn eine vereinbart wurde) gibt's nur, wenn der AN in Verzug gesetzt wurde. Also Frist setzen, Vertragsstrafe androhen und bei fruchtlosem Ablauf Vertragsstrafe fordern.

Verlorene Prozesse oder nicht durchsetzbare Forderungen enden meistens mit dem Gejammer 'ach hätten wir das bloß damals geschrieben ...'.

Gruß
mmue

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Erklärung über Bauausführung 31 Jul 2019 17:13 #65481

Hallo,

Außerdem rät er zum unabhängigen Beweisverfahren, das als unparteiisch gilt. So weit so gut.


Warum? Was soll denn der Gutachter rauskriegen? Daß diese Bescheinigung fehlt und deshalb die BAB den Bau nicht freigibt? Das wußtet ihr doch auch so, und zwar ohne jegliche fachliche Unterstützung oder Gutachten.

Die unabhängige Beweissicherung müßte, wie immer, der Antragsteller bezahlen, also ihr selbst. Das kann später immer noch erfolgen. Es ist keine Gefahr im Verzug, keine Beseitigung von Beweismitteln denkbar, also wozu eine Beweissicherung?

Fakt ist doch, daß euer Auftragnehmer zum Termin kein abnahmefähiges Werk anbieten kann (BAB stimmt nicht zu). Das reicht zur Zahlungsverweigerung, Inverzugsetzung usw. Ihr müßt derzeit überhaupt nicht beweisen, daß irgendwelche Baumängel vorliegen (jedenfalls sofern keine Abnahme erfolgt ist). Der AN muß zur Abnahme beweisen, daß sein Werk mängelfrei ist. Und das kann er offenbar nicht. Punkt.

Gruß
mmue

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Erklärung über Bauausführung 31 Jul 2019 18:24 #65482

Hallo,

die Probleme gingen im Juni 2018 los, als der GU versucht hat eine Abnahme für das Haus zu erzwingen, obwohl noch einiges nicht erledigen war. Außerdem wollte er die letzte Rate im Voraus und fing an zu drohen. Wir widersprachen. Dann hat er im Juli per Email die Baubetreuung gekündigt, den Baustromverteiler entfernt und die Arbeiter abgezogen.

Wir haben einen Anwalt eingeschaltet, der ein Schreiben mit Aufforderung, Fristsetzung und ggf. Vertragsstrafe versendet hat. Die Gegenseite argumentierte, dass sie keinen Zugang zum Haus hätten, kein Strom, etc.

Es wurde ein Privatgutachten für eines der Häuser gemacht, das sich auch auf die anderen übertragen lässt. Heraus kamen viele gravierende Mängel. Wir haben weiter gebohrt (Nachberechnung der Statik) und es kam heraus, dass eine Wand in jedem Haus entgegen der Planung als nicht tragend ausgeführt wurde, Schubträger durchtrennt und vieles mehr. Der GU hat nach mehreren persönlichen Treffen widerwillig eingesehen, dass er die Wand ertüchtigen muss. Daran wird seit Monaten gewerkelt, ca. einmal die Woche kommt jemand und macht ein bisschen was. Nicht aber in seinem eigenen Haus. Andere Mängel (z.T. falsche Außendämmung, Terrassen schief, Duschwannen wackeln, Abdichtung in Bädern nicht vorhanden usw.) werden nicht beseitigt.

Unser Fachanwalt will eine letzte Frist zur Mangelbeseitigung und Errichtung der Außenanlage setzen, meldet sich aber seit zwei Monaten nicht mehr wegen Krankenhausaufenthalt, etc.
Danach sollte per Beschluss die WEG alle Mängel an sich ziehen, ein unabh. Beweisverfahren einleiten und klagen.

Der GU wird uns in einem Prozess folgendes vorwerfen:
- mit Eigenleistungen (z.B. Fliesenarbeiten) begonnen vor Bauabnahme - stimmt
- Kein Baustrom - stimmt nur zum Teil
- Kein Schlüssel - falsch
- Zahlungsverzug - falsch

Und jetzt ist noch die fehlende Erklärung fürs Bauamt hinzugekommen, was als Druckmittel doch ganz gut taugt, wenn ich es richtig verstehe.

Viele Grüße
Felix

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