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Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 08:17 #65473

Als Bauherr hat man nur ein Druckmittel gegen den Bauträger: die Zahlungen einstellen. Damit man sich dabei nicht in den nächsten Haufen setzt, muss das juristisch abgesichert sein. Der Bauherr zahlt dann weiter, aber auf ein Treuhänderkonto, auf das der Bauträger keinen Zugriff hat.
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Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 08:20 #65474

markus schrieb: ot/
wenn du auch gutachterlich unterwegs bist: hast du nicht den eindruck, juristen mögen lieber kaufrecht als baurecht?

grüsse, markus


Ja. Juristen reduzieren gern Baurecht auf Kaufrecht, weil das für sie Alltagsgeschäft ist. Ich rechne als Statiker doch auch lieber einfache Systeme als hochkomplex in 3D. Und dem Richter ist das am Ende sowieso egal, der entscheidet nach Paragrafenlage und vergleichbaren Fällen.

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Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 08:40 #65475

Felix121 schrieb: Wäre es möglich bei dem Reihenhausblock nur die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit für 3 Häuser zu bescheinigen, nicht aber für das vierte?


Bedenke, dass jeder der sowas bescheinigt, die Haftung übernimmt. Damit wäre der GÜ erst einmal raus. Was besseres kann ihm nicht geschehen. Man beißt doch nicht mit voller Wucht in einen Apfel, von dem man weiß, dass er stellenweise übelst faul ist. Warum sollte man das tun.
Dazu ist niemand verpflichtet.

Die einzelnen Gebäude müssen für sich standsicher und gebrauchstauglich sein. Es ist auch anders denkbar, wäre aber m.E. unüblich.

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Erklärung über Bauausführung 31 Jul 2019 12:14 #65476

Hallo,

habe im Laufe meines Berufslebens div. Streitigkeiten um Mängel etc. mitgemacht. Halbwegs erfolgreich waren meist nur die, bei denen nach folgendem Schema vorgegangen wurde:
1) fachkundige Klärung der Mängel und Reklamation beim Auftragnehmer
2) angemessene Zahlungsverweigerung, falls Mängel nicht abgestellt wurden
3) Abnahmeverweigerung wg. Mängeln mit Fristsetzung
4) Inverzugsetzung.

Danach ging's entweder ohne oder mit Gericht weiter. Die gerichtliche Auseinandersetzung dauert i.d.R. mehrere Jahre. Die Alternative wäre aber klein beizugeben. Vor Gericht muß man selbst die Mängel beweisen können (nach der Abnahme). Vor der Abnahme ist in diesem Falle der Bauträger beweispflichtig, daß keine Mängel vorhanden sind.

Lt. einem umfangreichen Gutachten ist zu wenig Stahl in den Decken verbaut,

Das Gutachten wird, wenn es nicht durch das Gericht beauftragt wurde, lediglich als Parteienvortrag gewertet (womöglich, wenn der Ersteller Augenzeuge des Vorfalls war, auch noch als Zeugenaussage). Ein 'Beweis' im strengen Sinne ist das nicht.

Fazit: Erstmal einen im Bau- und Bauvertragsrecht erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren um zu klären, wie die rechtlichen Aussichten sind. Sorry, aber ohne RA geht da m.E. gar nichts, allein schon um formale Fehler zu vermeiden. Aber keinen RA, der nicht ein ausgewiesener Fachanwalt ist. Von der Sorte, die dem technischen Vortrag nicht folgen können, gibt's genug.

Gruß
mmue

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Erklärung über Bauausführung 31 Jul 2019 12:54 #65477

Hallo mmue,

das hast du sehr gut dargestellt!

Wir haben bereits einen guten Fachanwalt, der schon eine Frist gesetzt hat. Jetzt soll eine Nachfristsetzung und Aufforderung zur Mängelbeseitigung erfolgen. Außerdem rät er zum unabhängigen Beweisverfahren, das als unparteiisch gilt. So weit so gut.

Eigentlich war der Plan, dass wir die Häuser nach der Beweisaufnahme durch den Gutachter vermieten können. Zurzeit wird das dadurch verhindert, dass es keine unterschriebene Erklärung über die Bauausführung gibt und somit eine Nutzungsuntersagung durchs Bauamt. Ich sehe schon kommen, dass sich der Streit Jahre lang ziehen wird und evtl. nicht viel oder nichts dabei rumkommt.
Aber wie du schon geschrieben hast, die Alternative ist klein beizugeben und das will ich auch nicht.
Wahrscheinlich wäre es am sinnvollsten nur darauf zu klagen, dass der GU eine Erklärung über die Bauausführung beischafft und somit alle statischen Mängel abstellt. Dass wir Mietausfall, Vertragsstrafe und Kaufpreisminderung geltend machen können, sehe ich eher kritisch.

Gruß
Felix

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Erklärung über Bauausführung 31 Jul 2019 12:57 #65478

Felix121 schrieb: Zurzeit wird das dadurch verhindert, dass es keine unterschriebene Erklärung über die Bauausführung gibt und somit eine Nutzungsuntersagung durchs Bauamt.


wenn es diese Aussage gäbe, wäre der Bau ja in Ordnung.

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