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Erklärung über Bauausführung 29 Jul 2019 13:34 #65458

Hallo,

ich bin neu hier im Forum und möchte mich gleich mit einer eher außergewöhnlichen Frage an euch wenden:

Drei Leute und ich bauen auf einem zuvor gekauften Grundstück vier Reihenhäuser über einen Bauträger. Der Bauträger hat die Planung und die Statik extern vergeben, was so weit ok ist. Der beauftragte Statiker hat vor Baubeginn das Formular „Erklärung über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises der Standsicherheit“ ausgefüllt und damit erklärt, dass er die Bauausführung bzgl. seiner Bauunterlagen überwacht und nach Fertigstellung eine weitere Erklärung abgibt.

Beim Bau ist jedoch einiges schief gegangen: Lt. einem umfangreichen Gutachten ist zu wenig Stahl in den Decken verbaut, Schubträger wurden durchtrennt und eine tragende Wand als nicht tragend ausgeführt. Letztere wird gerade saniert. Erst nach der Sanierung ist die Gebrauchstauglichkeit gegeben.

Der Statiker war nie auf der Baustelle und nachdem er von den Problemen erfahren hat, weigert er sich die „Erklärung über die Bauausführung“ zu unterschreiben. Wir können auf den Statiker keinen Druck ausüben weil kein direktes Vertragsverhältnis besteht und dem Bauträger ist mittlerweile so ziemlich alles egal. Laut Bauamt dürfen wir die Häuser so lange nicht nutzen bis die unterschriebene Erklärung vorliegt.

Habt ihr eine Idee wie ich in dieser Sache sinnvoll weiterkomme?
Klar kann ich den Bauträger verklagen, aber das dauert Jahre und bis dahin sind die Häuser nicht nutzbar.

Die vier Häuser haben eine gemeinsame Bodenplatte und ein gemeinsames Dach, ansonsten hat jedes seine eigenen vier Wände. Kann man für einzelne Häuser eine Statik aufstellen oder nur für das gesamte Gebäude?

Besten Dank für eure Ratschläge!

Viele Grüße
Felix121

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Erklärung über Bauausführung 29 Jul 2019 14:25 #65459

Für soetwas gibt es Schlichtungsstellen.
Wo es diese gibt, weiß meist das Amtsgericht, manchmal auch das Bauamt und der Baugewerbeverband.
Der Baugewerbeverband schlichtet mE sogar selbst.

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Erklärung über Bauausführung 29 Jul 2019 15:31 #65461

Hallo Felix,

wenn ich das Formular aus Rheinland-Pfalz richtig lese, hat der Aufsteller doch alles der Bauherrschaft übergeben müssen und wer ist denn der Bauherr? Sie und die drei Freunde oder der Bauträger? Wenn Sie Bauherr sind ist doch alles klar, der Statiker ist seiner Pflicht zur Überwachung nicht nachgekommen und somit schadensersatzpflichtig. Es sei denn er wurde nicht informiert das gebaut wird (von wem auch immer).
Wenn jetzt noch was gerettet werden soll, könnte man versuchen eine Bescheinigung über einen Prüfingenieur zu bekommen. Dieser müsste als erstes die Statik prüfen und anhand der vorhandenen Unterlagen (Bewehrungspläne?) und des wohl vorhandenen Gutachtens einen Prüfbericht erstellen der die Standsicherheit bescheinigt. Es ist durchaus denkbar das nur die Standsicherheit bescheinigt wird und nicht die Gebrauchstauglichkeit (ist aber dünnes Eis für den Prüfer), würde der Bauaufsicht aber reichen, da es dieser egal ist ob Risse im Mauerwerk oder der Decke sind, solange es stehen bleibt und niemand zu Schaden kommt.

Das doofe ist bei diesen Dingen immer, das es auf dem Rücken der Laien ausgetragen werden muss. Wer hat den eigentlich die Mängel in der Ausführung gemerkt, weil sonst wird fertig gebaut und der künftige Bewohner weiß von nichts :whistle:

Gruß
Stefan

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Erklärung über Bauausführung 29 Jul 2019 16:37 #65462

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.

Bzgl. Schlichtungsstelle: Zunächst mal eine gute Idee, aber…

Die Bauherren für die vier Häuser sind:
- Freund 1
- Freund 2
- Ich
- Frau des Bauträgers (Die ist zugleich Geschäftsführerin der Bauträger-GmbH)

Der Bauträger hat den Statiker Beauftragt. Meine Freunde und ich hatten nie Kontakt mit dem Statiker, daher haben wir auch keine Unterlagen von ihm erhalten, auch nicht über den Bauträger. Erst bei Akteneinsicht auf dem Bauamt bekam ich das Dokument „Aufstellung Standsicherheit“ zu Gesicht. Wir haben damals nur die Werkplanung unterschrieben (Ich hoffe das stimmt was ich hier schreibe).

Irgendwann kam durch Fotos heraus, dass nicht nach Plan gebaut wurde und ein Gutachter hat empfohlen alles nachrechnen zu lassen. Der Bauträger weigerte sich, auf Schreiben des Anwalts reagierte er mit: „Alles Blödsinn.“ Wir wollten die Häuser schnell vermietbar machen und beauftragten einen Statiker alles rechnen zu lassen, hat uns 8.000€ gekostet. Irgendwann sah der Bauträger dann doch ein, dass die eine Wand als tragend ausgeführt werden muss. Daran basteln sie jetzt seit Monaten: Bauschaum an der Mauerkrone entfernen und mit Mörtel ausstopfen. Normalerweise wäre das eine Sache von 2-3 Wochen. Manchmal geschieht Wochen lang nichts. Übrigens: Es war schon gefliest und tapeziert.

Das Haus seiner Frau weigert er sich zu sanieren, er sagt, das ist ok so. Wenn die OG-Decke einknickt, dann zahlt aber die WEG, denn Statik ist WEG-Sache.
Unser Prüfstatiker hat zwar die Sanierungsschritte vorgegeben und errechnet, dass nach der Sanierung die Gebrauchstauglichkeit mit unterschrittenen Sicherheitsreserven gegeben ist, möchte aber die finale Erklärung nicht unterschreiben. Wie dann auch, das Haus des Bauträgers, bzw. seiner Frau ist ja nicht saniert. Und das kann ich (noch) nicht erzwingen.

Der Bauträger hat einen mir unbekannten Statiker vermutlich getäuscht und ihn die Erklärung unterschreiben lassen, aber nach ein paar Tagen hat er diese zurückgezogen, nachdem er von den Baumängeln erfahren hat.
Der, der die Statik ursprünglich aufgestellt hat, ist übrigens 77 Jahre alt, verweigert sich zurzeit komplett. Ich kann ihm nichts, da zwischen uns kein Vertrag besteht.

Und jetzt stehen wir da.

Beste Grüße
Felix

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Letzte Änderung: von Felix121.

Erklärung über Bauausführung 29 Jul 2019 16:46 #65463

Naja, es wird 3 Möglichkeiten geben:

Man geht zum Rechtsanwalt, netter Rechtsstreit, viele Jahre, sehr teuer
oder man geht zu einer Schlichtungsstelle, nicht ganz so teuer, nicht ganz so lang
oder man klärt das selbst, sehr kurz, sehr billig, viel Mut

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Letzte Änderung: von Jens01.

Erklärung über Bauausführung 30 Jul 2019 05:59 #65466

Felix121 schrieb: Der Bauträger hat einen mir unbekannten Statiker vermutlich getäuscht und ihn die Erklärung unterschreiben lassen, aber nach ein paar Tagen hat er diese zurückgezogen, nachdem er von den Baumängeln erfahren hat.


Der, der die Statik ursprünglich aufgestellt hat, ist übrigens 77 Jahre alt, verweigert sich zurzeit komplett. Ich kann ihm nichts, da zwischen uns kein Vertrag besteht.[/quote]

ich könnte es mir am Ende des Weges so vorstellen:

Ihr geht vor Gericht und die Fa. wird gezwungen die Statik vorzulegen, die gemäß Unterschrift des unbekannten Statikers vorhanden sein müsste. Ist sie ja nicht wei es nur eine blöde Gefälligkeitsunterchrift ist. (was man ja genau aus solchen Gründen als Statiker normalerweise nicht macht).
Der Statiker wird dann eine tolle und richtige Statik aus dem Hut zaubern und am Ende ist dann der Beuträger der blöde, weil er natürlich auch danach nicht gebaut hat. Es wird rerichtsverordnet auch das letzte Haus zu sanieren sein, weil es letztlich ja aus öffentlicher Sicht um die Standsicherheit geht (nicht die Gebrauchstauglichkeit).
Das heißt, auf diesenm Wege würdet ihr auch die Instandsetzung des letzten Hauses erzwingen können. Das dauert aber, weil Rechtsweg. Eventuell könnte der Hinweis auf eine nicht gegebene Standsicherheit des letzten Hauses alles etwas beschleunigen.

Der 77 Jahre alte Statiker ist möglicherweise in dem Verfahren gar nicht existent. Sein Glück.

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