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Erdbeben - Nachweis Mauerwerksbauten 15 Jul 2019 07:59 #65356

Liebe Kollegen / innen,

folgende Frage stelle ich in die Runde in der Hoffnung, hier konkrete Hinweise oder Tipps zu erhalten:

Beim Nachweis der Erdbebensicherheit für Mauerwerksbauten darf ein vereinfachter Nachweis über die Ermittlung der vorhandenen Schubwandflächen getrennt für die beiden Hauptrichtungen erfolgen.

Bei einem konkreten Bauvorhaben wurde diese Vorgaben in eine Richtung um mehr als das Doppelte erfüllt. In die anderen Richtung jedoch nicht.

Ich habe mit verschiedenen Tragwerksplanern kontrovers diskutiert, ob beim Nachweis der Erdbebenbelastung nun die bereits mit dem Mauerwerks-Nachweis ausreichend erfüllte Bedingung weiterhin gelten kann und nur für die zweite Richtung eine genauere Betrachtung nach dem vereinfachten Antwortspektrumsverfahren benötigt wird und ggf. in diese Richtung dann zusätzliche Stahlbetonwände erforderlich werden.

Konkreter: Darf man die in der Norm vorgestellten Verfahren je betrachteter Richtung mischen?

Daher bin ich nun auf der Suche nach Quellen in der Fachliteratur, die zu diesem Problem Stellung beziehen.

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Erdbeben - Nachweis Mauerwerksbauten 15 Jul 2019 08:50 #65359

Guten Morgen,
zum Thema meine Hinweise:
Die Sachlage ist oft wie von Ihnen beschrieben, eine Hauptrichtung im EFH / Wohnhaus sehr gut ausgesteift und die zweite Hauptrichtung zu schwach.
Also sind rechnerische Nachweise erforderlich, welche entweder die Ersatzlasten aufnehmen können oder ggf. die eine oder andere Stahlbetonwandscheibe anstelle von Mauerwerk nötig machen.
Da Erdbeben aber keine Hauptrichtungen kennen - sind diese praktisch unter jedem Winkel angreifend, was in den verschiedenen normativen Verfahren durch Ausmitten und Kombinationen von Ersatzlasten in beiden Hauptrichtungen simuliert und berücksichtigt.
Also ja der rechnerische Nachweis ist allumfassend zu führen und nicht nur in der einen schwachen Richtung.

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