Liebe Kollegen / innen,
folgende Frage stelle ich in die Runde in der Hoffnung, hier konkrete Hinweise oder Tipps zu erhalten:
Beim Nachweis der Erdbebensicherheit für Mauerwerksbauten darf ein vereinfachter Nachweis über die Ermittlung der vorhandenen Schubwandflächen getrennt für die beiden Hauptrichtungen erfolgen.
Bei einem konkreten Bauvorhaben wurde diese Vorgaben in eine Richtung um mehr als das Doppelte erfüllt. In die anderen Richtung jedoch nicht.
Ich habe mit verschiedenen Tragwerksplanern kontrovers diskutiert, ob beim Nachweis der Erdbebenbelastung nun die bereits mit dem Mauerwerks-Nachweis ausreichend erfüllte Bedingung weiterhin gelten kann und nur für die zweite Richtung eine genauere Betrachtung nach dem vereinfachten Antwortspektrumsverfahren benötigt wird und ggf. in diese Richtung dann zusätzliche Stahlbetonwände erforderlich werden.
Konkreter: Darf man die in der Norm vorgestellten Verfahren je betrachteter Richtung mischen?
Daher bin ich nun auf der Suche nach Quellen in der Fachliteratur, die zu diesem Problem Stellung beziehen.