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Gast
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Die subjektive Preiseinschätzung durch AN / AG ist nicht die Grundlage für die Darstellung der HOAI. Man wollte mit der HOAI einen Preiswettbewerb vermeiden und einen Leistungswettbewerb fördern. Das hat sogar funktioniert.
Der Punkt hier war, ob die Nicht-Schuldung von Erfolg die Begründung dafür sein kann, eine Honorarordnung zu haben. |
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Meiner Erfahrung nach eher nicht. |
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es ist sicher schwer beweisbar, aber nach meiner Beobachtungen findet man im Bereich der Low-Preis-Verdächtigen anteilig erheblich mehr grenzwertige Statiken, als bei den eher konservativ agierenden Statikern. Also bei Objekten, bei denen die Statiken nicht mehr geprüft werden müssen. Bauträgerkram und so... |
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..interessant ist, was jetzt aus den pittoresken VoF-Verfahren wird.
Folgende Benutzer bedankten sich: statiker99
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Kollege DeO,
ich denke, wir sind inhaltlich nicht so weit auseinander. Sie schrieben: "Also bei Objekten, bei denen die Statiken nicht mehr geprüft werden müssen. Bauträgerkram und so..." Ich habe in diesem Bereich (Wohnhäuser/ MFWH kleinere Wohnanlagen) seit meiner selbstständigen Tätigkeit zu wenig Erfahrung. Meine Erfahrungen bei kleineren BV aus den 80-iger Jahren beim Prüfingenieur dürften auch nicht mehr repräsentativ sein. Ihre Bezeichnung "Bereich der Low-Preis-Verdächtigen" mag für bestimmte Bereiche zutreffen, ich kann es dort nicht beurteilen. Meine Erfahrungen im gewerblichen Bereich mit mittleren bis großen Bauvorhaben ist teilweise erschütternd. Tragwerksplanungen von Büros > 50 Mitarbeitern die mit tollen Internetseiten, umfangreichen Leistungsbereichen und einem zertifizierten QM - System werben waren schlicht falsch, nicht ausführbar oder so unwirtschaftlich daß kein GU mit einem passendem Preis gefunden wurde. Und das alles nicht im "Low-Preis" - Sektor. Von daher sehe ich keinen praktischen Zusammenhang zwischen Mindesthonoraren und Planungsqualität. Die HOAI war für mich spätestens ab dem Zeitpunkt weitgehend erledigt als die Rechtsprechung geänderte wurde, weg vom reinen Werkvertrag. Meine Honrarermittlungen gehen nicht auf die Mindestsätze und beinhalten eine eigene Leistungsbeschreibung, auch werden im Regelfall die Ergebnisse der Leistungsphasen 2 + 3 zusammengefaßt usw. usw. Und wenn mir einer mit Mindestsätzen oder der Steinfort - Tabelle oder ähnlichem Unsinn kommt sage ich meine Mitwirkung beim finden eines geeigneten Planungsbüros zu.
Folgende Benutzer bedankten sich: Baumann
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yo
Der Zusammenhang ist m.E. der, dass die Wahrscheinlichkeit eine gute Statik zu bekommen in dem Maße sinkt, wie sich die Honorare von den Mindestsätzen nach unten entfernen. "Man bekommt was man bezahlt" und "wer besser bezahlt wird besser bedient." (Ausnahmen heben diese Regel nicht auf)
Mit so einem Blödsinn kann man sich nur lächerlich machen. Würde ich auch nicht mitspielen. |
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