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HOAI Mindest und Höchstsätze EuGH Urteil 13 Jul 2019 09:41 #65346

Hallo Ingenieure,

das war ja zu erwarten. Das wird jetzt eine spannende Zeit.
Wie geht es denn nun jetzt weiter.

Erst einmal eine ganz persönliche Einschätzung. Wir haben 16 Bundesländer, also 16 Ing-kammern, dazu die Architektenkammer, VBI, VDI, Vereinigung der Prüfingenieure, dazu die Bundeskammern usw. Wir haben also hoch gerechnet ca.50-60 "Vertretungen" der Ingenieure und Architekten. Was hat es genützt? Zumindest kann man sich die Frage stellen: Ist das noch zeitgemäß?
Dazu passt bei mir ins Bild. Erst haben diese Kammern es nicht verhindern können und jetzt bieten Sie, natürlich gegen Gebühr, Seminare an. Respekt!

Aber zu meinem eigentlichen Anliegen.
Diese jetzt gekippte HOAI gibt es ja der Begründung nach nur noch in Deutschland. Im europäischen Ausland soll es so was nicht geben. Ich habe da keine Efahrungen.
Wer hat da welche? Wie machen es die Büros in Österreich, Italien oder Frankreich?
Wer kann da da ein paar Praxistipps geben?
Freue mich über eine rege Beteiligung.
IBMD

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HOAI Mindest und Höchstsätze EuGH Urteil 13 Jul 2019 14:09 #65347

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HOAI Mindest und Höchstsätze EuGH Urteil 14 Jul 2019 08:52 #65348

Moin,

ich hoffe das jetzt auch die Honorarordnungen der Anwälte und Ärzte gekippt werden und nicht wieder nur wir „blöde“ Bauingenieure darunter leiden müssen. Gleiches Recht für alle!

Schönen Sonntag

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HOAI Mindest und Höchstsätze EuGH Urteil 14 Jul 2019 10:24 #65349

Sparky schrieb:
... und nicht wieder nur wir „blöde“ Bauingenieure darunter leiden müssen.


Ja, gerade die Mindestsätze haben viel Leid verursacht.

Es war Zeit für dieses Urteil.

Meine Meinung:

Die HOAI hat weder für eine bessere Planungsqualität noch für auskömmliche Honorare gesorgt.

Vom Ursprünglichen Charakter des Werkvertrages ist auch wenig übrig geblieben,
siehe die unselige Zerstücklegung der zu dokumentierenden Leistunge
(Stichwort Steinfort - Tabellen).

Und der Vergleich mit Ärzten und Anwälten, na ja, wir schulden einen Erfolg.

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HOAI Mindest und Höchstsätze EuGH Urteil 14 Jul 2019 10:34 #65350

statiker99 schrieb:

Sparky schrieb:
... und nicht wieder nur wir „blöde“ Bauingenieure darunter leiden müssen.


Ja, gerade die Mindestsätze haben viel Leid verursacht.

Es war Zeit für dieses Urteil.

Meine Meinung:

Die HOAI hat weder für eine bessere Planungsqualität noch für auskömmliche Honorare gesorgt.


In Bezug auf die BRAGO dürfte es stimmen.

Und der Vergleich mit Ärzten und Anwälten, na ja, wir schulden einen Erfolg.


und was genau hat das mit der Ermittlung der Honorare zu tun?

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HOAI Mindest und Höchstsätze EuGH Urteil 14 Jul 2019 13:00 #65351

hi,

DeO schrieb: ..
und was genau hat das mit der Ermittlung der Honorare zu tun?


ned schlecht ;)
ich versuch´s mal quergedacht:

die mindestsätze der hoai will der AG nicht - "viiiel zu teuer".

die mindestsätze der hoai will der AN nicht - viel zu wenig, für die ganzen inklusivleistungen (s. statiker99: werkleistung, stückelung, dokumentation .. der ganze orga-aufwand)

lösung:
mittelsätze oder höchstsätze. damit ist wenigstens dem AG geholfen :)
weg vom werkvertrag - hin zum dienstvertrag. das würde auch die versicherungen entlasten.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Letzte Änderung: von markus.
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