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Nach NCL NA.5.9 gilt folgendes:
"(NA.1) Bei druckbeanspruchten Bauteilen in der Nutzungsklasse 2 und 3 ist der Einfluß des Kriechens zu berücksichtigen, wenn der Bemessungswert des ständigen und des quasi-ständigen Lastanteils 70% des Bemessungswert der Gesamtlast überschreitet. ....." Nach Auslegung gilt das auch für kippgefährdete Biegeträger. Fiktives Beispiel: Bauteil : Holzbinder, Balkon NKL : 3 Eigenlast : 4,8 kN/m Nutzlast : 2,4 kN/m (psi2 = 0,3; Wohngebäude) Schnee : 0,52 kN/m (psi2 = 0) LK4 : 1,35 * 4,8 + 1,5 * 2,4 + 1,5 * 0,5 * 0,52 = 10,47 kN/m (Gesamtlast) Nach DIN EN 1990/NA, NCL zu 6.5.3(2) errechnet sich die quasi-ständige Kombination: LK4 : 4,8 + 0,3 * 2,4 + 0 * 0,52 = 5,52 kN/m Frage 1 Der Bemessungswert des ständigen Lastanteils ist 1,35 * 4,8 = 6,48 kN/m ? Frage 2 Der Bemessungswert des quasi-ständigen Lastanteils ist 0,3 * 2,4 = 0,72 kN/m ? Frage 3 Wie ist das Prüfkriterium? 6,48 / 10,47 + 0,72 / 10,47 = 0,62 + 0,067 = 0,69 < 0,7 ---> kein Ansatz des Kriechens oder (4,8 + 0,3 * 2,4) / 10,47 = 0,53 < 0,7 ---> kein Ansatz des Kriechens Gruß und vielen Dank |
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Letzte Änderung: von Jörg.
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Weil ich es gerade zufällig gefunden habe:
Frage 1: 1,35 * 4,8 = 6,48 kN/m Frage 2: 1,50 * 0,3 * 2,4 = 1,08 kN/m Frage 3: (6,48 + 1,08) / 10,47 = 0,72 > 0,70
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