Schwingungsverhalten von Kragdächern:
Ich bin erstmal davon ausgegangen, dass das "Flattern" mit Wind auf Kragarmspitze der maßgebende Schwingungslastfall ist. So verstehe ich auch den Satz in E.4.2 "Die Torsionsache kann auch mit der leeseitigen kante identisch sein, wie z.B. bei einem auskragenden, freistehenden Dach"
Zu den Schwingungen benötige ich eine Einschätzung, was überhaupt untersuchungswürdig ist
um mich damit näher zu beschäftigen. Alternativ werde ich dem Bauherrn ein Schwinungsgutachten eines Baudynamikers nahelegen.