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Wanddurchbruch 23 Jun 2019 17:55 #65240

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Ich habe auch ein sehr kleines Honorar verlangt,

aber das spielt keine Rolle,

ich werde Morgen mit den Auftraggeber sprechen und ihm sagen das wir es lieber lassen sollten.

Es kann sein dass, beim Abstützen der Decke diese beschädigt wird, wir wissen nicht wie viel Stahl tatsächlich verbau ist.


Das gleiche gilt auch für die Bodenplatte und die Bodenverhältnisse.

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Wanddurchbruch 23 Jun 2019 19:54 #65241

Das ganze kann man auch viel eleganter lösen ohne Unterstellung bis in die Bodenplatte und ohne Lasteintrag (Schub) auf Decke, der Stahlträger muss aber um k.A. ca. 15-20cm weiter runter, wäre die Frage ob dafür die Raumhöhe reicht.


PS: Wieso sein lassen ? Du hast doch eine fertige Lösung mit Skizzen für die Baustelle, präsentiere es dem Auftraggeber als erste Lösung, das kann man ruhig in Rechnung stellen. Die sollten das man kalkulieren/ausschreiben und wenn die Baufirma kommt und sagt die will was anderes unterstellen dann kann man sich das nochmal anschauen.
(Das Problem bei diesen Umbauten ist immer, dass man in der Vorplanung erstens nicht immer zu 100% weiß was da drin ist im Bestand, und man auch zu diesem Zeitpunkt die Baufirma und deren Arbeitsweisen oft nicht kennt. Man kann also in der Vorplanung nur eine mögliche Lösung vorschlagen die nicht immer zwangsweise die beste für den konkreten Fall während der Ausführung sein muss.)
Man kann dem Auftraggeber vielleicht schon vorab sagen dass man während der Bauausführung ggf, auf die Baustelle muss (gerade beim Umbau) und dass ggf sich daraus auch Änderungen und somit Kosten ergeben werden.


PPS:
Die Steifen kann man ruhig drin lassen, die tun (kostenmäßig) keinem weh, und man hat BDK-mäßig eine wunderschöne Gabel-Lagerung.
Genauso macht das Stahlgewicht von den Gesamtkosten nicht so einen Unterschied ob da ein HEB-180 oder HEB-200 oder HEB-220 reinkommt... da ist es eher interessant von der Montage her ob das Gewicht von 2-3 (4) Mann per Hand von mir aus mit Hilfswerkzeug gehandelt werden kann.
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Letzte Änderung: von cebudom.

Wanddurchbruch 23 Jun 2019 21:03 #65242

hi,

so isses :)

der auftrag "1 x statik" scheint erledigt.
jetzt geht´s (belastbar) um klärung,
- der bestand muss untersucht werden
- die bauzustände müssen untersucht werden
das kann der bauherr beauftragen - muss er aber nicht.
das kann der twp leisten - muss er aber nicht.
was der twp "muss": die entscheidungen belastbar dokumentieren.
sonst **böse haftungsfalle**

viel erfolg, markus


nebenbei bemerkt: ob man mit irgendwelchen annahmen (gewichte, tragfähigkeiten) für die "statik" in ruhige gewässer kommt, kann ich nicht beurteilen. wenn was schiefgeht, werden überall schuldige gesucht. das heisst aber nicht "kopf in den sand", sondern kopf hoch und klug voran.
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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