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Sehr vernünftig - eigentlich!
Aber wenn ein Sachverständiger die Norm liest, wie ein Fundamentalist sein heiliges Buch (welches auch immer), dann hat man mit seiner vernünftigen Einstellung ruck-zuck einen Mangel an der Backe. Und wenn der Bauherr ein Bauträger ist, der teure Eigentumswohnungen verkauft, dann kann man auch keinem vorher erklären, warum man so plant, wie man plant. Inzwischen können ja nur noch Juristen endgültig entscheiden, was richtig und fasch ist. Wenn es so weiter geht, macht das Bauen bald keinen Spaß mehr.
Folgende Benutzer bedankten sich: Lenz, statiker99
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Na, einerseits sind wir "Techniker" selbst dran schuld (siehe z.B. Eurocodes), andererseits bin ich froh das ich nicht jeden Auftrag annehmen muß oder besser gesagt nicht von jedem.
Folgende Benutzer bedankten sich: morten25, DeO
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Hallo,
ich möchte das Thema noch einmal aufwärmen. Im Baugrundgutachten steht : Für den Schutz der Sohlplatte gegen Bodenfeuchte bzw. drückendes Wasser ist die DIN 18533-1:2017-07 zu beachten. Ohne Dränung ist demnach ein Bemessungswasserstand von OK Terrain anzusetzen. Gemeint ist anstauendes Sickerwasser. Es geht um ein nicht unterkellertes Wohnhaus mit Fundamentplatte und umlaufenden Streifenfundamenten. Was heißt das ? Ohne Drainage drückt das zeitweise anstauende Sickerwasser durch und unter die Streifenfundamente auf die Bodenplatte ? Nach 18533 ist das dann die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E und die Fundamentplatte muss nach der WU-Richtline bemessen werden. Wird das vorübergehende anstauende Sickerwasser mit 3,0 m Eintauchtiefe gleichgesetzt ? Bei der Internetrecherche bin ich immer wieder auf Bilder mit im Erdreich liegenden Gebäuden gestoßen. Nicht unterkellerte Gebäude wurden nur im Zusammenhang mit durchlässigen Baugrund bzw. mit einem Wasserstand von > 50 cm unter der Abdichtung gezeigt. Für die Einstufung der Fundamentplatte ist es also egal ob diese ~ auf GOK liegt oder 3 m im Erdreich im Wasser steht. Oder habe ich etwas übersehen? Grüße |
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"Ohne Drainage drückt das zeitweise anstauende Sickerwasser durch und unter die Streifenfundamente auf die Bodenplatte ?
Nach 18533 ist das dann die Wassereinwirkungsklasse W2.1-E und die Fundamentplatte muss nach der WU-Richtline bemessen werden." ja, so ungefähr ist das (leider) Und die Abdichtung muß ja noch höher gezogen werden als der höchste Wasserstand, also nix mit Terrasse ebenerdig. Mal im Ernst, wer plant die Art der Abdichtung? Dann mal mit dem Bodengutachter, eventuell Kies / Schotter unter die Bodenplatte damit es keinen Wasserstau in der Höhe gibt. |
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