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Antwort vom Dachbauer (siehe auch "Dachrand - UK") 24 Apr 2019 07:35 #64901

Verehrte Kollgen! Darf ich mich weiterhin zurücklehnen?! Ggf. bitte um Ratschlag, da ich einen Rahmenvertrag mit dem Bauherrn (=keine Baufirma) habe.


Sehr geehrter Herr xxx,

wir kennen uns ein wenig mit Abdichtungen aus, sind jedoch sicher keine Schraubenspezialisten. Hilfreich in der Sache ist, wenn wir von Ihnen konkrete Angaben erhalten, alles andere ist kontraproduktiv.

Sie werden doch sicher mit einer speziellen Schrauben gerechnet haben. Wenn Sie dazu keine Artikelnummer angeben möchten, würde auch die Kennzeichnung im dem 88 Seitenprospekt helfen, um für uns eindeutig die Schrauben zu bestimmen. Wir konnten jedenfalls anhand der Angaben keine Schraube eindeutig zuordnen.
Außerdem wissen wir sehr genau, was in unseren Ausschreibungen enthalten sein muss und bei uns gehören eindeutige Angaben zu Produkten und Verankerungen etc. dazu. Und was wir ausschreiben, entscheiden wir und hat mit der VOB nichts zu tun – das der Vollständigkeit halber.

...

Anhand der wenigen uns bisher verwertbar vorliegenden Angaben werden wir jedenfalls keine Planungsverantwortung übernehmen und ggf. Bedenken gegenüber (Bauherr, Konzern) anmelden müssen.

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Antwort vom Dachbauer (siehe auch "Dachrand - UK") 24 Apr 2019 07:51 #64903

Wie schon dargelegt wurde, sind der artige Fragestellung normalerweise nicht das Thema für den Tragwerksplaner. Wenn doch, müsste man bald auch die Dübel für Bilder- und Regalaufhängungen nachweisen. Hat mit der Standsicherheit des bauwerkes nichts zu tun, also kann man sich zurücklehnen.

Deswegen steht stark zu vermuten, dass sie auch hier im Forum keine technische Unterstützuung erfahren werden, denn es gibt keine Grund sich mit derartigen Nebensächlichkeiten zu beschäftigen. Wie ihre am Bau mitwirkenden das sehen, ist uninteressant.
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Antwort vom Dachbauer (siehe auch "Dachrand - UK") 24 Apr 2019 07:57 #64904

hi,

ja.
und?
es wird lichter, aber noch nicht licht.
rahmenvertrag? und nu? was ist vertraglich geregelt? darum dreht doch alles ...

der "dachbauer" macht das richtig: der greift nicht ins fallende messer, der fordert planung.
planung - d.h. eher sowas, wie den ausschnitt vom bestandsplan (das war zumindest optisch ein schmankerl, technisch ist der nicht zu beurteilen) + statik + ordentliche ausführungspläne.

wenn dein rahmenvertrag einen stundensatz regelt, dann leiste halt die erforderlichen stunden - aber nur, soweit du das kannst, ohne auf deine versicherung zurückgreifen zu müssen.
im zweifel (solltest du haben) meldest DU beim AG bedenken an, weil eine belastbare planung (bis hin zur werkplanung! :architektenleistung) in allen stufen (behaupte ich mal - prüf das) fehlt.

nebenbei: mir ist auch klar, das du mit einer belastbaren werkplanung den stein der weisen suchst, darüber halte ich ellenlange vorträge und am ende machen wir fast alles selbst (werkplanung, werkstattplanung, statik - nur keine grundlagen, die lass ich mir liefern): das wird auch honoriert. no risk, no fun :)

nochwas nebenbei: das holzgebumsel mit angebastelten geländerpfosten wie auf der zeichnung (sogar in 2 tollen varianten) kannste vergessen. aus der nummer kommst du m.e. mit der haftung nicht raus, sobald du irgendwas damit zu tun hast (ok, geht scho´, is aber juristisches hochreck)

viel erfolg, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde
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Antwort vom Dachbauer (siehe auch "Dachrand - UK") 24 Apr 2019 14:30 #64905

Und niemals nicht eine Schraube mit Hersteller und Artikelnummer vorgeben! Es sei denn, dass nur diese eine Schraube die hohen technischen Anforderungen erfüllt. Sonst hast Du möglicherweise eine Schadensersatzforderung am Bein, weil die von Dir festgelegte Schraube nicht die günstigste war.
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Antwort vom Dachbauer (siehe auch "Dachrand - UK") 24 Apr 2019 17:24 #64906

Dagegen hat man üblicherweise entsprechende allgemeine Hinweise in den Vorbemerkungen. Auch kann man schlussendlich gar nicht die Preisstruktur einzelner Bauelemente berücksichtigen, da diese oft lieferantenabhängig sind. Einigermaßen festlegen muss man sich statisch-konstruktiv ja auch (Dübelleisten, Dübel...).

Wenn die Fa. etwas anderes einbauen will, so ist es deren Entscheidung. Sie muss allerdings die Gleichwertigkeit selber nachweisen (dieses also nicht den TWP feststellen lassen) und sie muss es in Abstimmung mit der bauherrenseitigen Bauleitung tun.

Die Ausschreiberlinge hätten gerne genaue Vorgaben. Nur sollte man sich dem Begehr nicht hingeben. Dann treiben die einen bis zum letzten Nagel. Selbst wenn es um das statische Tragwerk geht, muss man dem nicht nachgeben, denn vieles davon ist, wenn schon, im Beritt der Ausführungsplanung. Hier aber, wo es um konstruktive Durchbildung von Nebensächlichkeiten geht, würde ich das in keinem Falle als Aufgabe des TWP sehen.

Das Geländer schon, aber dann muss die Objektplanung eine konstruktiv vernünftige und damit mit üblichen Methoden statisch nachweisbare Ausführungsmöglichkeit vorgeben. Ansonsten kommt man in den Teufelskreis, dass man sich was ausdenkt und der Objektplaner / die Firma das warum auch immer so nicht will. Dann eiert man z.B. an einem Geländer tagelang rum, bis den Herren dann mal was genehm ist.

Ok, hier ist wohl die Firma der direkte AG. Aber auch da gibt es Grenzen. Wenn es aus dem üblichen TWP.Bereich rausläuft ist das einmal klar zu kommunizieren und dann ist Ruhe. Ansonsten ist man wieder im Hamsterrad.
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Antwort vom Dachbauer (siehe auch "Dachrand - UK") 24 Apr 2019 19:04 #64907

hi,

DeO schrieb: ..
Das Geländer schon ..

nö. hoai 2013, §49 (2).
sowas ist ggfs. als besondere leistung zu vereinbaren.
grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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