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Gast
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Hallo Kollegen,
ich komme aus Südtirol (I) und arbeite für ein dort ansässiges Holzbauunternehmen. Im Zuge meiner Anstellung als Statiker arbeite ich Tragwerksprojekte für in Italien stationierte Bauvorhaben aus, stemple und unterzeichne diese. Ich habe in Österreich studiert (Masterstudium Bauingenieurwissenschaften). Um in Italien als unterzeichnungsberechtigter Ingenieur tätig zu sein, war/ist zusätzlich folgendes Procedere notwendig: - Anerkennung des akademischen Studientitels bei einer italienischen Universität - Staatsprüfung zur Berufstitelanerkennung - Eintragung in Ingenieurkammer Da wir mittlerweile auch einzelne Projekte in Deutschland abwickeln, wäre es für uns sehr sinnvoll wenn ich auch dort Tragwerksprojekte ausarbeiten und unterzeichnen könnte. Daher sind folgende Fragen aufgetaucht: - Welche Voraussetzungen muss der Tragwerksplaner in Deutschland erfüllen? Muss der österreichische Studientitel dort anerkannt werden? Gibt es in Deutschland ebenfalls eine Art Staatsprüfung? Muss ich mich in eine Ingenieurkammer einschreiben? Gibt es spezielle Regelungen für nicht in D ansässige Staatsbürger? Ich hoffe Ihr könnt mir in meiner speziellen Situation weiterhelfen. Danke! |
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hi,
du bist sicher von der fülle der antworten überwältigt in D wird baurecht nicht komplett national, sondern durch landesrecht geregelt. die lbo (landesbauordnungen) lehnen sich an die mbo (musterbauordnung) an, abweichungen sind möglich. in jüngeren themen gibts fröhlichen meinungspluralismus: www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...cher-bauordnung.html www.diestatiker.de/forum/4-statik-tragwe...ker-nrw-68-bauo.html harte fakten gibts in den jeweiligen lbo und durchführungsverordnungen (wie die landestypisch auch immer heissen), infos gibts bspw. bei den obersten bauaufsichtsbehörden oder den ing.kammern. du solltest in jedem bundesland klären, ob und was du dort darfst - das war allerdings früher noch um einiges zeitintensiver. grüsse, markus Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde |
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