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K4 Reglung für erdgeschossigen Industriebau 13 Apr 2019 21:20 #64851

  • Stahlknecht
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Hallo zusammen,

hat jemand schon von der K4 Reglung gehört? Unterlagen dazu oder Berichte?

Folgende Problematik:

Eine Lagerhalle kleiner 10.000m2 wird mit Stahlbetonkragstützen und Holzdachbindern hergestellt.
Die Halle ist gesprinklert und somit K4.

Der Holzbauer hat einen Vorschlag gebracht um Kosten zu sparen, die geplanten Stabilisierungspfetten und die dazugehörigen Dachverbände entfallen zulassen und die Kipphalterung der 30m gespannten BSH-Dachbinder über das Trapezblech mit einem Schubfeld auszusteifen.

Gemäß BSK kann die Halle in F0 (A Materialien) oder in R30 (B Materialien) gebaut werden.

Die Holzbinder werden in R30 nachgewiesen, aber Brandfall müssen die Dachbinder aber durch die Trapezbleche gehalten werden, ein mittiger Montageriegel kann auch Nachweis Brand nicht die Stabilisierung der Binder halten.

Der Holzbauer argumentiert, da die Halle in der Sicherheitskategorie K4 ausgeführt wird, kann das Trapezblech, weil ja A Material, in F0 ausgeführt werden.

So wären schon viele große Industriehallen in Deutschland gebaut worden.

Habt Ihr diesen Fall schon einmal gehabt? Gibt es so eine Regelung.
Wäre für jede Hilfe dankbar.

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K4 Reglung für erdgeschossigen Industriebau 14 Apr 2019 18:16 #64853

hi,
.

Stahlknecht schrieb: Gemäß BSK kann die Halle in F0 (A Materialien) oder in R30 (B Materialien) gebaut werden.


ich würde den ersteller des BSK fragen - und habe das bisher immer so gemacht.
der wird in gk 5 ggfs. auf die prüfung verweisen, u.u. fallen änderungen wegen terminproblemen aus. vielleicht sagt der aber auch *alles easy*. oder du diskutierst a bissi mit ihm - kommt auf deine interessenlage an (nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ingenieurmässig).

wenn mir jemand von vornherein sagt "alles easy", klingeln die alarmglocken - gleichwohl kann man ja mal nachdenken, ob die binder ohne blechdach funktionieren.

grüsse, markus
Markus L. Sollacher, Berat. Ing. BYIK
mlsollacherATt-onlinePUNKTde

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K4 Reglung für erdgeschossigen Industriebau 15 Apr 2019 05:50 #64854

Würde auch dazu raten den BSN Ersteller fragen, damit er das mit seinem PrüfSV Brandschutz abstimmen kann.

Da bei Sicherheitskategorie K4 keine Unterscheidung in der zulässigen Brandabschnittsfläche zwischen nb und fh Konstruktion besteht, wäre dieser Standpunkt in meinen Augen durchaus plausibel.

Bei einer nicht gesprinklerten Konstruktion unterscheiden sich die zulässigen Brandabschnittsflächen hinsichtlich der Ausführung des Tragwerks. Wenn in diesem Fall eine feuerhemmende Konstruktion erforderlich ist, weil die zulässige Fläche für nb überschritten ist, würde ich auf dem Standpunkt stehen, dass das alle tragenden und aussteifenden Bauteile fh ausgeführt werden müssen. Tabelle 2 der M-IndbauRL regelt schließlich die Anforderung der tragenden UND aussteifenden Bauteile.

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