Willkommen,
Gast
|
|
Gesamthöhe: 30,5+8=38,5 cm (8 cm Plattenstärke) Rippenabstand: a=62,5 cm Beton: Bn 250; Stahl: III K Die Bügel sind natürlich nur ein Kriterium beim Brandschutz, aber da ich keine Bügel habe war meine Frage ob der Gitterträger im Sinne des Brandschutzes als Bügel betrachtet werden darf. Meine Rippenstärke beträgt z. B. nur 11 cm. Laut Brandschutz sind mindestens 12 cm erforderlich, sodass an dieser Stelle schon mit Spritzbeton saniert werden muss. Vielen Dank! |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
hallo,
ich habe die Zulassung der Kaiser Gitterträger aus dem Jahre 1960. Dort heißt es: Die Rohdecke mit einem 1,5cm dicken Kalkzementputz auf Zementvorwurf gilt als feuerbeständig entspr. DIN 4102, wenn die Rohdicke 20cm und mehr beträgt, und die Füllkörper aus Ziegelsplittbeton od Bimsbeton hergestellt sind.... Grüße Thomas. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo CRes,
ich versuche mal einen Anhang zu senden Gruß Wolfgang
Folgende Benutzer bedankten sich: CRes
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Vielen lieben Dank! Ist genau die Tabelle die ich gesucht habe!!!
|
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
..Hallo Wolfgang,
hast du noch mehr solcher Tabellen? Ich meine von anderen Kaiser Gitterträgertypen. Habe gerade ein Bauvorhaben mit KT520. Grüße Thomas. |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
|
Hallo,
ich könnte noch den Bemessungsablauf (allerding für KT 800) anbieten. Grüße |
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten. |
Copyright © 2022 diestatiker.de | ein Service von Planungsbüro Uhrmacher | Aunkofener Siedlung 17 - D-93326 Abensberg
Telefon: 0 94 43/90 58 00, Telefax: 0 94 43/90 58 01 | E-Mail: office[@]diestatiker.de | Alle Rechte vorbehalten